Düngeverordnung

Bundesregierung plant weitere Verschärfungen

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Mit verlängerten Sperrfirsten für Festmist und Kompost sowie für die Düngung auf Grünland in nitratbelasteten Gebieten und überdies mit zusätzlichen Vorgaben für die Düngung von Hangflächen will die Bundesregierung im Wesentlichen auf das von der Europäischen Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie reagieren. Die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze wollen die neuen Vorschläge am 28. August in Brüssel vorstellen.


Wie im Vorfeld des morgigen Treffens der Ministerinnen mit Vertretern der zuständigen Länderressorts sowie der Koalitionsfraktionen bekannt wurde, soll die Sperrfrist für Festmist und Kompost in den roten Gebieten künftig bereits vom 1. November - anstatt wie bisher vorgesehen vom 1. Dezember an - bis zum 31. Januar gelten. Gewässerschonend wirtschaftende Betriebe sollen von der Verlängerung ausgenommen werden. Außerhalb belasteter Gebiete soll die Sperrfrist um zwei Wochen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar verlängert werden.


Die Düngung von Grünland mit flüssigen organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln soll in belasteten Gebieten künftig vom 1. Oktober bis zum 31. Januar verboten sein; das sind zwei Wochen mehr als bislang vorgesehen. Zudem soll die Düngung vom 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist auf 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar begrenzt werden. Bislang sollte die Obergrenze bei 80 kg liegen.
Die von der Bundesregierung im Frühsommer vorgeschlagenen Restriktionen für die Düngung von Flächen mit mehr als 10 % Hangneigung sollen nunmehr bereits für Flächen mit einer Hangneigung ab 5 % gelten. Zudem soll der vorgeschlagene Gewässerabstand ab 5 % Hangneigung von zwei auf drei Meter vergrößert werden. Eine von der Kommission geforderte dauerhafte Begrünung der Gewässerrandstreifen soll in den Landeswassergesetzen geregelt werden.
Stärker reglementiert werden soll auch die Phosphatdüngung. In ausgewiesenen phosphatsensiblen Gebieten sollen Phosphatdüngemittel vom 1. November bis zum 31. Januar nicht aufgebracht werden dürfen. AgE (21.08.2019)
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