Schutz vor Wölfen

Klöckner: Weidetierhaltung muss erhalten bleiben

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Eine intensive Beobachtung der Wolfspopulation in Deutschland und der Angriffe auf Nutztiere hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angekündigt. Zwar sei die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ein Erfolg des Artenschutzes, es dürfe aber nicht zur Einstellung der Weidetierhaltung kommen, erklärte die Ministerin anlässlich der erfolgten Verkündung der Bundesnaturschutzgesetznovelle mit Neuerungen zum Umgang mit dem Wolf. "Sollte sich die Lage nicht verbessern", müsse in einigen Regionen ein "aktives Bestandsmanagement" eingeführt werden.
Nach Einschätzung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze wird mit der Neuregelung des Gesetzes angemessen auf die Interessen der Weidetierhaltung eingegangen. Entscheidend sei, wie gut Weidetiere vor Wolfsübergriffen geschützt seien. "Ein guter und flächendeckender Herdenschutz ist die wichtigste Präventionsmaßnahme, denn nur so lassen sich Nutztierrisse in Wolfsgebieten effektiv verhindern", so Schulze. Der Bund habe daher bereits verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Förderung von Schutzmaßnahmen mit Herdenschutzhunden und -zäunen zu verbessern.
Laut der morgen in Kraft tretenden Bundesnaturschutznovelle kann der Abschuss eines Wolfes bereits dann genehmigt werden, wenn einem Nutztierhalter ernste wirtschaftliche Folgen drohen. Auch Hobbyhaltern wird ermöglicht, Entschädigungen zu bekommen. Zudem ist nun ein Abschuss auch dann möglich, wenn unklar ist, welcher Wolf genau für Nutztierrisse verantwortlich ist. Es dürfen so lange einzelne Rudelmitglieder in der jeweiligen Gegend entnommen werden, bis es keine Angriffe auf Nutztiere mehr gibt. AgE (13.03.2020)
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