Pflanzenschutzmittel: Cyperkill Forst

Zulassungsnummer:

006439-60

Zulassungsanfang:

15.12.2009

Zulassungsende:

31.10.2021 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.04.2023

Vertriebsfirmen:

Arysta LifeScience Benelux Sprl., Plantan

Wirkstoffe:

100g/l Cypermethrin

Kultur(en)Schaderreger
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäfer, Holzbrütende Borkenkäfer
Zulassungs­ende31.10.2021
Anwendungsnr.006439-60/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 1 %
Weitere Erläuterungenbei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
behandeln bis zur sichtbaren Benetzung
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m
Anwendungs­bestimmungenNW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
AuflagenVA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte
anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen
anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, NW468, NB6611, NN400, NW262, NW264, SB001, SB110, SB193, SE110, SF177, SF245-01, SF604, SS110, SS120, SS2101, SS2202, SS422, SS610, ST2202, WMI3A

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Cyperkill Forst

Zulassungsnummer:006439-60
Zulassungsanfang:15.12.2009
Zulassungsende:31.10.2021 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.04.2023
Vertriebsfirmen:Arysta LifeScience Benelux Sprl., Plantan
Wirkstoffe:100g/l Cypermethrin
Kennzeichen:SP001, NW468, NB6611, NN400, NW262, NW264, SB001, SB110, SB193, SE110, SF177, SF245-01, SF604, SS110, SS120, SS2101, SS2202, SS422, SS610, ST2202, WMI3A
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäfer, Holzbrütende Borkenkäfer 1 %
Zulassungs­ende31.10.2021
Anwendungsnr.006439-60/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 1 %
Weitere Erläuterungenbei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
behandeln bis zur sichtbaren Benetzung
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m
Anwendungs­bestimmungenNW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
AuflagenVA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte
anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen
anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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