Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
1 %
Weitere Erläuterungen
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers behandeln bis zur sichtbaren Benetzung
Abstandsauflagen
NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m
Anwendungsbestimmungen
NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
1 %
Weitere Erläuterungen
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers behandeln bis zur sichtbaren Benetzung
Abstandsauflagen
NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 40m
Anwendungsbestimmungen
NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Sicherheits- datenblatt
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.