Pflanzenschutzmittel: STEFES SCHNECKENKORN EISEN

Zulassungsnummer:

007086-60

Zulassungsanfang:

21.06.2016

Zulassungsende:

30.11.2018 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.05.2020

Vertriebsfirmen:

Neudorff, STEFES GmbH

Wirkstoffe:

29.7g/kg Eisen-III-phosphat

Kultur(en)Schaderreger
AckerbaukulturenNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.11.2018
Anwendungsnr.007086-60/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 7 kg/ha
Weitere ErläuterungenKöderverfahren
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

SP001, NW467, SB001, SB010, NB663

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Eisen-III-phosphat

Für den Schaderreger:

Nacktschnecken

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: STEFES SCHNECKENKORN EISEN

Zulassungsnummer:007086-60
Zulassungsanfang:21.06.2016
Zulassungsende:30.11.2018 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.05.2020
Vertriebsfirmen:Neudorff, STEFES GmbH
Wirkstoffe:29.7g/kg Eisen-III-phosphat
Kennzeichen:SP001, NW467, SB001, SB010, NB663
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
AckerbaukulturenNacktschnecken
ähnliche Produkte
7 kg/ha
Zulassungs­ende30.11.2018
Anwendungsnr.007086-60/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 7 kg/ha
Weitere ErläuterungenKöderverfahren
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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