Widerruf der Zulassung am: 23.03.2022 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 23.03.2022 Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.
007948-60/00-003
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
0.7 g/m²
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage gleichmäßig über den Bestand zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Widerruf der Zulassung am: 23.03.2022 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 23.03.2022 Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.
007948-60/00-003
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
0.7 g/m²
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage gleichmäßig über den Bestand zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.