Pflanzenschutzmittel: COPRANTOL DUO

Zulassungsnummer:

028956-60

Zulassungsanfang:

11.01.2024

Zulassungsende:

31.12.2026

Vertriebsfirmen:

Gowan Crop Protection Limited

Wirkstoffe:

235.3g/kg Kupferoxychlorid, 215g/kg Kupferhydroxid

Kultur(en)Schaderreger
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.028956-60/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Hopfenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenbis BBCH 37: 3.21 kg/ha
Wasser: 500 bis 900 l/ha, bis BBCH 55: 4.78 kg/ha
Wasser: 900 bis 1300 l/ha, ab BBCH 71: 7.14 kg/ha
Wasser: 1300 bis 2000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: 14 Tage

Kennzeichen:

EB001-2, NT620-2, NT621-1, NT622, NT623, NW470, SF275-EEHO, SF275-VEAC, SF276-42ZB, SF276-EEOS, SF276-EEWE, SF277-28HO, SF278-28ZB, SF278-56WE, SS110-1, SS120-1, EB001-2, NB6611, NH621-2, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFM1, NN1001

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: COPRANTOL DUO

Zulassungsnummer:028956-60
Zulassungsanfang:11.01.2024
Zulassungsende:31.12.2026
Vertriebsfirmen:Gowan Crop Protection Limited
Wirkstoffe:235.3g/kg Kupferoxychlorid, 215g/kg Kupferhydroxid
Kennzeichen:EB001-2, NT620-2, NT621-1, NT622, NT623, NW470, SF275-EEHO, SF275-VEAC, SF276-42ZB, SF276-EEOS, SF276-EEWE, SF277-28HO, SF278-28ZB, SF278-56WE, SS110-1, SS120-1, EB001-2, NB6611, NH621-2, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFM1, NN1001
GHS-Angaben:GHS07, GHS09, EUH 401, H332, H410, P101, P102, P261, P271, P273, P312, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
ähnliche Produkte
bis BBCH 37: 3,21 kg/ha; Wasser: 500 bis 900 l/ha, bis BBCH 55: 4,78 kg/ha; Wasser: 900 bis 1300 l/ha, ab BBCH 71: 7,14 kg/ha; Wasser: 1300 bis 2000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.028956-60/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Hopfenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenbis BBCH 37: 3.21 kg/ha
Wasser: 500 bis 900 l/ha, bis BBCH 55: 4.78 kg/ha
Wasser: 900 bis 1300 l/ha, ab BBCH 71: 7.14 kg/ha
Wasser: 1300 bis 2000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: 14 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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