Pflanzenschutzmittel: Calypso
Zulassungsnummer: | 024714-00 |
Zulassungsanfang: | 15.11.2005 |
Zulassungsende: | 30.04.2020 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 03.02.2021 |
Vertriebsfirmen: | Bayer CropScience |
Wirkstoffe: | 480g/l Thiacloprid |
Kennzeichen: | SP001, EO005-2, NW468, EO005-2, NB6613, NN230, NN265, NN361, NN370, NN3842, NN410, NW264, SB001, SB110, SB199, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, SS530, SS610, WH952, WMI4A, NB6641, NN134, NN160 |
GHS-Angaben: | , , , EUH 208-0098, EUH 208-0196, EUH 401, H302, H317, H332, H335, H336, H351, H360FD, H400, H410, P101, P102, P201, P264, P270, P271, P280, P301+P312+P330, P302+P352, P308+P310, P362+P364, P405, P501, GEFAHR |
Abstandsauflagen: | |
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Anis, Gewürzfenchel, Kümmel, Dill, Koriander (§18) | Saugende Insekten | 0,12 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2020 |
Anwendungsnr. | 024714-00/09-003 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.12 l/ha Wasser: 200 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Verwendung von Früchten und Samen |
Abstandsauflagen | NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Koriander: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Dill: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Kümmel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Gewürzfenchel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Anis: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sicherheits- datenblätter | |
Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)Verwendungszweck: Suspensionskonzentrat gegen saugende Schadinsekten an Kernobst, Süß- und Sauerkirschen, Ziergehölzen und -pflanzen
Anwendungszeitpunkt:
Kernobst: zum BBCH-Stadium 10 - 59 und danach wieder ab 60 - 81 bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen
Apfel: bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen und bei Neubefall zum BBCH-Stadium 60 - 81
Sauerkirsche, Süßkirsche: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen zum BBCH-Stadium 10 - 59 bzw. 60 - 81
Zierpflanzen, - gehölze: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome und bei Neubefall
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum: Kernobst 0,1 l/ha und je m Kronenhöhe, max. 2 x; Apfel 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe, max. 2 x; Sauer- und Süßkirschen 0,1 l/ha und je m Kronenhöhe, max. 2 x; Ziergehölze und -pflanzen 0,1-0,3 l/ha je nach Pflanzengröße, max. 2 x
Wartezeit in Tagen: Kernobst, Apfel und Kirschen 14 Tage; Ziergehölze, -pflanzen N
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4000680058892)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.