Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Ackerbaukulturen | Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-006 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Ackerbaukulturen | Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-001 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Forstpflanzen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-017 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Forstpflanzen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-013 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Forstpflanzen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-019 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | November bis März |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 5 kg/ha mit Beutel Köderverfahren gezielte Ausbringung auf von den Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT649: Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren. NT662: Anwendung nur auf Wiederaufforstungsflächen nach Sturmwürfen, Schneebruch und Waldbrandereignissen, auf Erstaufforstungs- und Umwandlungsflächen sowie auf Kahlschlags- und Naturverjüngungsflächen. NT666: Außerhalb von Köderstationen nicht in Häufchen auslegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT647: Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden. |
Auflagen | NH950: Für die offene Ausbringung darf das Ködermittel ausschließlich portionsweise verpackt in Folienbeuteln in den Verkehr gebracht werden. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Gemüsekulturen | Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-037 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-003 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsekulturen | Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-036 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Gemüsekulturen | Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-008 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Hopfen (§18) | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | bei Befall 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/01-001 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Hopfenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | bei Befall 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | von Giftködern verdeckt bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT803-1: Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzugs. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT664: Der Köder muss unter Verwendung einer handelsüblichen Legeflinte tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hopfen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Hopfen (§18) | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | bei Befall 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/01-002 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Hopfenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | bei Befall 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus darf maximal 6 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hopfen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz (§18) | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 kg/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/02-002 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland, liegendes Holz in Folienlagern |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung vorbeugend bei Befallsgefahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | streuen |
Aufwandmengen | 5 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 5 kg/ha Köderverfahren mit Beutel bis keine Annahme mehr erfolgt Ausbringung unterhalb von Folienlagern |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT666: Außerhalb von Köderstationen nicht in Häufchen auslegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT647: Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NH950: Für die offene Ausbringung darf das Ködermittel ausschließlich portionsweise verpackt in Folienbeuteln in den Verkehr gebracht werden. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SF164: Bei offener Ausbringung (ohne Köderstation) in Forsten sind Warnhinweise an geeigneter Stelle anzubringen. Die Hinweise müssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten: erste Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung ergriffen werden müssen, die Produkt- und Wirkstoffnamen inklusive der Konzentration sowie die Rufnummer eines Giftinformationszentrums und das Gegengift. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz in Folienlagern, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz in Folienlagern, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Laubholz, Nadelholz (§18) | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/02-001 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland, liegendes Holz in Folienlagern |
Anwendungszeitpunkt | Behandlung vorbeugend bei Befallsgefahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha in geeigneten Köderstationen bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, liegendes Holz in Folienlagern, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, liegendes Holz in Folienlagern, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Obstkulturen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-015 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstkulturen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-011 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstkulturen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-035 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | von Giftködern in geeigneten Köderstationen eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstkulturen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-034 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Vorratsgüter | Hausmaus ähnliche Produkte | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-020 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Vorratsschutz |
Anwendungsbereich | in Räumen |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Vorratsgüter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Vorratsgüter | Hausmaus ähnliche Produkte | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-021 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Vorratsschutz |
Anwendungsbereich | im Außenbereich von Gebäuden |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Vorratsgüter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Weinrebe | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-016 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Weinrebe | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-012 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Wiesen, Weiden | Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-002 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | bis keine Annahme mehr erfolgt eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wiesen, Weiden | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-009 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grün- und Freilandflächen auf Flughafengelände |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grün- und Freilandflächen auf Flughafengelände, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wiesen, Weiden | Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-007 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Wiesen, Weiden | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-004 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Grünland |
Anwendungsbereich | landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grün- und Freilandflächen auf Flughafengelände |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grün- und Freilandflächen auf Flughafengelände, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Zierpflanzen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-014 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. NT664-1: Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden.
Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:
- Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
- Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der Liste der Köderlegemaschinen des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
- Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-033 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 5 Stück pro Loch |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-032 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 5 Stück pro Loch |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2 kg/ha verdeckt von Giftködern bis keine Annahme mehr erfolgt |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus | 100 g pro Köderstelle |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 025388-62/00-018 |
Wirkungsbereich | Rodentizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Bedarf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | auslegen |
Aufwandmengen | 100 g pro Köderstelle |
Weitere Erläuterungen | eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha bis keine Annahme mehr erfolgt von Giftködern in geeigneten Köderstationen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: Vorsicht Mäusegift, Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis Kinder und Haustiere fernhalten. NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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