bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
29 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Weitere Erläuterungen
Köderverfahren Reihenbehandlung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 5,8 kg/ha
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Begrünungspflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck: Ködermittel (Nasspressung) gegen Nacktschnecken im Acker-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum: In Getreide und Raps 6 kg/ha, in Gemüsebau und Erdbeeren 0,6 g/m² - 2 Anwendungen
Wartezeit in Tagen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt. Gebinde: , 20 Kilogramm (EAN 4250100206987)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
29 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Zulassungsende
31.05.2024
Anwendungsnr.
043274-74/01-011
Wirkungsbereich
Molluskizid
Einsatzgebiet.
Weinbau
Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
29 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Weitere Erläuterungen
Köderverfahren Reihenbehandlung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 5,8 kg/ha
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Begrünungspflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Sicherheits- datenblatt
Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck: Ködermittel (Nasspressung) gegen Nacktschnecken im Acker-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum: In Getreide und Raps 6 kg/ha, in Gemüsebau und Erdbeeren 0,6 g/m² - 2 Anwendungen
Wartezeit in Tagen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt. Gebinde: , 20 Kilogramm (EAN 4250100206987)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.