Pflanzenschutzmittel: Betosip SC

Zulassungsnummer:

005328-61

Zulassungsanfang:

14.01.2005

Zulassungsende:

15.02.2026

Vertriebsfirmen:

UPL Holdings Coöperatief U.A.

Wirkstoffe:

160g/l Phenmedipham

Kultur(en)Schaderreger
Bleichsellerie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/08-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufenab Frühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Bleichsellerie: 60 Tage
Dill (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Dill: 21 Tage
Freiland, Dill: 21 Tage
Freiland, Dill: 21 Tage
Freiland, Dill: 21 Tage
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Ernte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim Pflanzjahrnach dem Pflanzen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Ernte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim Pflanzjahrnach dem Pflanzen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Ernte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim Pflanzjahrnach dem Pflanzen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Flaschenkürbis, Patisson, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Riesenkürbis: 35 Tage
Freiland, Garten-Kürbis: 35 Tage
Freiland, Moschus-Kürbis: 35 Tage
Gemüsefenchel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/08-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufenab Frühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsefenchel: 60 Tage
Kerbel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kerbel: 21 Tage
Freiland, Kerbel: 21 Tage
Möhre (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Möhre: 35 Tage
Ölkürbis (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-010
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ölkürbis: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Ölkürbis: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Ölkürbis: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Oregano (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Pastinak (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Pastinak: 35 Tage
Rosmarin, Oregano (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Salbei (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzennach dem SchnittBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Salbei (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Austriebnach dem SchnittBISab 2. Standjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Schnittpetersilie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufennach dem PflanzenODERnach dem SchnittBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Freiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Freiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Freiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Schnittsellerie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittsellerie: 35 Tage
Freiland, Schnittsellerie: 35 Tage
Spinat (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufennach dem Auflaufen der Unkräuter,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 1 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spinat: 28 Tage
Spinat und verwandte Arten, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/04-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 28 Tage
Freiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 28 Tage
Freiland, Spinat und verwandte Arten: 28 Tage
Freiland, Spinat und verwandte Arten: 28 Tage
Thymian, Gemeiner, Majoran, Bohnenkraut (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Bohnenkraut: 42 Tage
Freiland, Bohnenkraut: 42 Tage
Freiland, Majoran: 42 Tage
Freiland, Majoran: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Thymian, Gemeiner, Rosmarin, Oregano (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Austriebnach dem AustriebBISab 2. Standjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Wurzelpetersilie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wurzelpetersilie: 35 Tage
Freiland, Wurzelpetersilie: 35 Tage
Zierpflanzen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/03-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-011
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana): (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana): (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zucchini (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zucchini: 35 Tage
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 4 Laubblätter (2. Blattpaar) entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenFrühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 90 Tage
Freiland, Zuckerrübe: 90 Tage
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon erste Blätter spreizen sich ab bis 30 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenFrühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 90 Tage
Freiland, Zuckerrübe: 90 Tage
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 30% der Pflanzen benachbarten Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenFrühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 90 Tage
Freiland, Zuckerrübe: 90 Tage

Kennzeichen:

NW468, NW604, SB166, NW262, NW264, NW265, SB001, SB111, SF245-02, SS110-1, SS206, SS2101, SS530, SS610, WMH5, WH952, NB6641, NN135, NN164

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit dem Wirkstoff:

Phenmedipham

Für den Schaderreger:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Betosip SC

Zulassungsnummer:005328-61
Zulassungsanfang:14.01.2005
Zulassungsende:15.02.2026
Vertriebsfirmen:UPL Holdings Coöperatief U.A.
Wirkstoffe:160g/l Phenmedipham
Kennzeichen:NW468, NW604, SB166, NW262, NW264, NW265, SB001, SB111, SF245-02, SS110-1, SS206, SS2101, SS530, SS610, WMH5, WH952, NB6641, NN135, NN164
GHS-Angaben:GHS07, GHS09, EUH 208-0098, EUH 401, H317, H319, H410, P101, P102, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P313, P362+P364, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Bleichsellerie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/08-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufenab Frühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Bleichsellerie: 60 Tage
Dill (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Dill: 21 Tage
Freiland, Dill: 21 Tage
Freiland, Dill: 21 Tage
Freiland, Dill: 21 Tage
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Ernte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim Pflanzjahrnach dem Pflanzen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Ernte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim Pflanzjahrnach dem Pflanzen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Ernte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Erdbeere (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim Pflanzjahrnach dem Pflanzen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Flaschenkürbis, Patisson, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis (§18)Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterZeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Riesenkürbis: 35 Tage
Freiland, Garten-Kürbis: 35 Tage
Freiland, Moschus-Kürbis: 35 Tage
Gemüsefenchel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/08-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufenab Frühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsefenchel: 60 Tage
Kerbel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kerbel: 21 Tage
Freiland, Kerbel: 21 Tage
Möhre (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Möhre: 35 Tage
Ölkürbis (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-010
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ölkürbis: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Ölkürbis: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Ölkürbis: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Oregano (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Pastinak (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Pastinak: 35 Tage
Rosmarin, Oregano (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Salbei (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzennach dem SchnittBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Salbei (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Austriebnach dem SchnittBISab 2. Standjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Freiland, Salbei: 42 Tage
Schnittpetersilie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufennach dem PflanzenODERnach dem SchnittBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Freiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Freiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Freiland, Schnittpetersilie: 21 Tage
Schnittsellerie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittsellerie: 35 Tage
Freiland, Schnittsellerie: 35 Tage
Spinat (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufennach dem Auflaufen der Unkräuter,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 1 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spinat: 28 Tage
Spinat und verwandte Arten, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/04-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 28 Tage
Freiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 28 Tage
Freiland, Spinat und verwandte Arten: 28 Tage
Freiland, Spinat und verwandte Arten: 28 Tage
Thymian, Gemeiner, Majoran, Bohnenkraut (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem AuflaufenBIS
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Bohnenkraut: 42 Tage
Freiland, Bohnenkraut: 42 Tage
Freiland, Majoran: 42 Tage
Freiland, Majoran: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Thymian, Gemeiner, Rosmarin, Oregano (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/07-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Austriebnach dem AustriebBISab 2. Standjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Oregano: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Rosmarin: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Freiland, Thymian, Gemeiner: 42 Tage
Wurzelpetersilie (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wurzelpetersilie: 35 Tage
Freiland, Wurzelpetersilie: 35 Tage
Zierpflanzen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/03-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-011
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana): (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana): (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zucchini (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/06-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zucchini: 35 Tage
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter 6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 4 Laubblätter (2. Blattpaar) entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenFrühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 6 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 75 % 20,90 % 10
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 90 Tage
Freiland, Zuckerrübe: 90 Tage
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige UnkräuterZeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon erste Blätter spreizen sich ab bis 30 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenFrühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 90 Tage
Freiland, Zuckerrübe: 90 Tage
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige UnkräuterZeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.005328-61/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 30% der Pflanzen benachbarten Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenFrühjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha
Wasser: 100 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50 % 20,75 % 10,90 % 5
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 90 Tage
Freiland, Zuckerrübe: 90 Tage

Sicherheits-
datenblatt
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Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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