Pflanzenschutzmittel: GIBER GOBBI 10

Zulassungsnummer:

008418-00

Zulassungsanfang:

14.08.2019

Zulassungsende:

15.07.2026

Vertriebsfirmen:

L. Gobbi S.R.L.

Wirkstoffe:

100g/kg Gibberellinsäure

Kultur(en)Schaderreger
BirneFörderung des Fruchtansatzes
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.07.2026
Anwendungsnr.008418-00/00-002
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Etwa 20 % der Blüten geöffnet bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
Anwendungs­zeitpunktab Beginn der Blütebis zum Ende der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 40 g/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 333 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
WH962: In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
WeinrebeLockerung des Traubenstielgerüstes
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.07.2026
Anwendungsnr.008418-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Vollblüte: 50 % der Blütenkäppchen abgeworfen
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 150 g/ha
Wasser: 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.EWTK)

Kennzeichen:

EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: GIBER GOBBI 10

Zulassungsnummer:008418-00
Zulassungsanfang:14.08.2019
Zulassungsende:15.07.2026
Vertriebsfirmen:L. Gobbi S.R.L.
Wirkstoffe:100g/kg Gibberellinsäure
Kennzeichen:EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS07, EUH 401, H319, H335, P101, P102, P261, P271, P280, P305+P351+P338, P308+P313, P403+P233, P405, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
BirneFörderung des Fruchtansatzes
ähnliche Produkte
40 g/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 333 l/ha und je m Kronenhöhe
Zulassungs­ende15.07.2026
Anwendungsnr.008418-00/00-002
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Etwa 20 % der Blüten geöffnet bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
Anwendungs­zeitpunktab Beginn der Blütebis zum Ende der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 40 g/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 333 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
WH962: In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
WeinrebeLockerung des Traubenstielgerüstes
ähnliche Produkte
150 g/ha; Wasser: 500 l/ha
Zulassungs­ende15.07.2026
Anwendungsnr.008418-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Vollblüte: 50 % der Blütenkäppchen abgeworfen
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 150 g/ha
Wasser: 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.EWTK)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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