Von Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Beeren sind erbsengroß Trauben hängen
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Basisaufwand: 0.75 kg/ha Wasser: 300 bis 400 l/ha, ES 61: 1.5 kg/ha Wasser: 300 bis 800 l/ha, ES 71: 2.25 kg/ha Wasser: 300 bis 1000 l/ha, ES 75: 3 kg/ha Wasser: 400 bis 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 10,90% 5
Anwendungsbestimmungen
NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WG735: Bei Anwendung des Mittels kann es vor allem bei frühen Rebsorten zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung des Weins kommen. NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Basisaufwand: 0,75 kg/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha, ES 61: 1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 800 l/ha, ES 71: 2,25 kg/ha; Wasser: 300 bis 1000 l/ha, ES 75: 3 kg/ha; Wasser: 400 bis 1000 l/ha
Zulassungsende
15.02.2026
Anwendungsnr.
008595-60/00-001
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet.
Weinbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Beeren sind erbsengroß Trauben hängen
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Basisaufwand: 0.75 kg/ha Wasser: 300 bis 400 l/ha, ES 61: 1.5 kg/ha Wasser: 300 bis 800 l/ha, ES 71: 2.25 kg/ha Wasser: 300 bis 1000 l/ha, ES 75: 3 kg/ha Wasser: 400 bis 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 10,90% 5
Anwendungsbestimmungen
NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WG735: Bei Anwendung des Mittels kann es vor allem bei frühen Rebsorten zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung des Weins kommen. NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Weinrebe: 28 Tage (EWK)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.