Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt
Frühjahrnach dem Auflaufen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
erste Behandlung 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha, ab zweiter Behandlung 2 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt
Frühjahrnach dem Auflaufen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
erste Behandlung 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha, zweite Behandlung 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha, dritte Behandlung 2 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
Auflagen
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
erste Behandlung 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, ab zweiter Behandlung 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungsende
31.08.2026
Anwendungsnr.
00A190-60/00-002
Wirkungsbereich
Herbizid
Einsatzgebiet.
Ackerbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt
Frühjahrnach dem Auflaufen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
erste Behandlung 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha, ab zweiter Behandlung 2 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
erste Behandlung 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, zweite Behandlung 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, dritte Behandlung 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungsende
31.08.2026
Anwendungsnr.
00A190-60/00-003
Wirkungsbereich
Herbizid
Einsatzgebiet.
Ackerbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt
Frühjahrnach dem Auflaufen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
erste Behandlung 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha, zweite Behandlung 1.5 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha, dritte Behandlung 2 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
Auflagen
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.