Pflanzenschutzmittel: DIMETHOFIN

Zulassungsnummer:

00A380-00

Zulassungsanfang:

28.08.2019

Zulassungsende:

15.02.2026

Vertriebsfirmen:

Finchimica S.p.A.

Wirkstoffe:

150g/l Dimethomorph

Kultur(en)Schaderreger
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.00A380-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Hopfenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: 10 Tage
Freiland, Hopfen: 10 Tage
Freiland, Hopfen: 10 Tage

Kennzeichen:

SS120-1, SS2101, SS610, NW470, SE110, SF277-VEHO, SF279-HO, SS110-1, EB001-2, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFH5, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit dem Wirkstoff:

Dimethomorph

Für den Schaderreger:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: DIMETHOFIN

Zulassungsnummer:00A380-00
Zulassungsanfang:28.08.2019
Zulassungsende:15.02.2026
Vertriebsfirmen:Finchimica S.p.A.
Wirkstoffe:150g/l Dimethomorph
Kennzeichen:SS120-1, SS2101, SS610, NW470, SE110, SF277-VEHO, SF279-HO, SS110-1, EB001-2, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFH5, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS08, GHS09, EUH 208-0206, EUH 401, H302, H318, H360F, H400, H411, P101, P102, P264, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.00A380-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Hopfenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: 10 Tage
Freiland, Hopfen: 10 Tage
Freiland, Hopfen: 10 Tage

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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