Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Apfel | Erhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit | 6,8 g je 100 m³; Wasser: 5,4 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/00-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Kühllager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | 6.8 g je 100 m³ Wasser: 5.4 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Kühllager, Apfel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Birne | Erhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit | bei Einlagerung 0,049 g/m³; Wasser: 8 bis 10 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/02-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Kühllager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | bei Einlagerung 0.049 g/m³ Wasser: 8 bis 10 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH961: In der Gebrauchsanleitung ist eine Liste der Sorten aufzunehmen, für die der Einsatz des Mittels aufgrund von Unverträglichkeiten nicht erfolgen sollte. WP796: In der Gebrauchsanleitung sind sortentypische Behandlungsbedingungen anzugeben, um Schäden zu vermeiden. WP764: Sollen nach den Birnen andere Erntegüter eingelagert werden, ist der Raum 48 Stunden zu belüften. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Kühllager, Birne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Blumenzwiebeln (§18) | Verlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität | bei Einlagerung 1,6 g je 100 m³; Wasser: 1,28 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/01-006 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Lager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 10 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | bei Einlagerung 1.6 g je 100 m³ Wasser: 1.28 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Lager, Blumenzwiebeln: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Brokkoli, Chinakohl, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (§18) | Verlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität | bei Einlagerung 4,9 g je 100 m³; Wasser: 3,9 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/01-004 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Lager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | bei Einlagerung 4.9 g je 100 m³ Wasser: 3.9 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Lager, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Lager, Chinakohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Lager, Brokkoli: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine (§18) | Verlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität | bei Einlagerung 4,9 g je 100 m³; Wasser: 3,9 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/01-003 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Lager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | bei Einlagerung 4.9 g je 100 m³ Wasser: 3.9 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Lager, Aubergine: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Lager, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Lager, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Lager, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Kiwi-Arten, Pfirsich, Aprikose (§18) | Verlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität | bei Einlagerung 4,9 g je 100 m³; Wasser: 3,9 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/01-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Kühllager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | bei Einlagerung 4.9 g je 100 m³ Wasser: 3.9 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Kühllager, Aprikose: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Kühllager, Pfirsich: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Kühllager, Kiwi-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Knollengewächse (Zierpflanzen) (§18) | Verlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität | bei Einlagerung 2,4 g je 100 m³; Wasser: 1,92 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/01-005 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Lager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | bei Einlagerung 2.4 g je 100 m³ Wasser: 1.92 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Lager, Knollengewächse (Zierpflanzen): (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Quitte (§18) | Erhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit | bei Einlagerung 6,8 g je 100 m³; Wasser: 5,4 l Wasser |
Zulassungsende | 31.07.2035 |
Anwendungsnr. | 00A949-60/01-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Kühllager |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | begasen |
Aufwandmengen | bei Einlagerung 6.8 g je 100 m³ Wasser: 5.4 l Wasser |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Kühllager, Quitte: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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