Pflanzenschutzmittel: Yukon

Zulassungsnummer:

00A995-00

Zulassungsanfang:

10.08.2023

Zulassungsende:

31.12.2024

Vertriebsfirmen:

United Phosphorus

Wirkstoffe:

640g/l Schwefel, 80g/l Kupfersulfat, dreibasisch

Kultur(en)Schaderreger
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (§18)Cercospora beticola
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.00A995-00/01-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 und mehr Laubblätter entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5.5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 14 Tage
Freiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 14 Tage
Futterrübe (§18)Cercospora beticola
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.00A995-00/01-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 und mehr Laubblätter entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5.5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 14 Tage
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola), Echter Mehltau (Uncinula necator)
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.00A995-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvon BBCH 09 bis 57 und 71 bis 81bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 8
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 6 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 48 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 6 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 100 bis 1000 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 7 Tage

Kennzeichen:

NW470, NT620-2, NT621-1, NT622, NT623, SF275-VEAC, SF276-EEWE, SF278-7WE, SF284, NW264, EB001-2, NB6611, NW262, SB001, SB005, SB010, SS206, SB111, SB166, SF245-02, WMFM1, WMFM2, NH621-2, WH952, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Yukon

Zulassungsnummer:00A995-00
Zulassungsanfang:10.08.2023
Zulassungsende:31.12.2024
Vertriebsfirmen:United Phosphorus
Wirkstoffe:640g/l Schwefel, 80g/l Kupfersulfat, dreibasisch
Kennzeichen:NW470, NT620-2, NT621-1, NT622, NT623, SF275-VEAC, SF276-EEWE, SF278-7WE, SF284, NW264, EB001-2, NB6611, NW262, SB001, SB005, SB010, SS206, SB111, SB166, SF245-02, WMFM1, WMFM2, NH621-2, WH952, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS09, EUH 401, H400, H410, P273, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (§18)Cercospora beticola
ähnliche Produkte
5,5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.00A995-00/01-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 und mehr Laubblätter entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5.5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 14 Tage
Freiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 14 Tage
Futterrübe (§18)Cercospora beticola
ähnliche Produkte
5,5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.00A995-00/01-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 und mehr Laubblätter entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5.5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: 14 Tage
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola), Echter Mehltau (Uncinula necator)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 6 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 48 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 6 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 100 bis 1000 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.00A995-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvon BBCH 09 bis 57 und 71 bis 81bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 8
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 6 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 48 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 6 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 100 bis 1000 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 7 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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