Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Gerste | Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Rhynchosporium secalis, Zwergrost (Puccinia hordei), Gelbrost (Puccinia striiformis), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gerste: 35 Tage |
|
Gerste | Fusarium-Arten ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende des Ähren-/Rispenschiebens bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gerste: 35 Tage |
|
Hafer | Haferkronenrost (Puccinia coronata), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hafer: 35 Tage |
|
Hafer, Gerste | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn des Schossens bis 2-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Gerste: 35 Tage Freiland, Hafer: 35 Tage |
|
Hartweizen, Weichweizen | Fusarium-Arten | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende des Ähren-/Rispenschiebens bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weichweizen: 35 Tage Freiland, Hartweizen: 35 Tage |
|
Hartweizen, Weichweizen | Septoria nodorum, Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | WW708: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weichweizen: 35 Tage Freiland, Hartweizen: 35 Tage |
|
Hartweizen, Weichweizen | DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis), Braunrost (Puccinia recondita), Gelbrost (Puccinia striiformis), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weichweizen: 35 Tage Freiland, Hartweizen: 35 Tage |
|
Roggen | Septoria nodorum, Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Roggen: 35 Tage |
|
Roggen | Braunrost (Puccinia recondita), Rhynchosporium secalis, Echter Mehltau (Erysiphe graminis) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-010 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Roggen: 35 Tage |
|
Triticale | Septoria-Arten (Septoria spp.) ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-011 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Triticale: 35 Tage |
|
Triticale | Rhynchosporium secalis, Gelbrost (Puccinia striiformis), Braunrost (Puccinia recondita), Echter Mehltau (Erysiphe graminis) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-012 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Triticale: 35 Tage |
|
Triticale, Roggen, Hartweizen, Weichweizen | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) | 0,8 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn des Schossens bis 2-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weichweizen: 35 Tage Freiland, Hartweizen: 35 Tage Freiland, Roggen: 35 Tage Freiland, Triticale: 35 Tage |
|
Winterraps | Sclerotinia sclerotiorum ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-013 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von ca. 10 % der Blüten am Haupttrieb offen bis Vollblüte: ca. 50 % der Blüten am Haupttrieb offen |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 56 Tage |
|
Winterraps | Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-014 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimblätter voll entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 56 Tage |
|
Winterraps | Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum) ähnliche Produkte | 0,7 l/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00B007-00/00-015 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Keimblätter voll entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NT850: Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 56 Tage |
|