Pflanzenschutzmittel: GOLTIX Super

Zulassungsnummer:

025037-00

Zulassungsanfang:

27.05.2014

Zulassungsende:

31.12.2024

Vertriebsfirmen:

Adama

Wirkstoffe:

350g/l Metamitron, 150g/l Ethofumesat

Kultur(en)Schaderreger
Futterrübe, ZuckerrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.025037-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NW468, SS110-1, SS2101, SS2202, EB001-2, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WMH15, WMH5, WH951, WH952, NB6641, NN165, NN170

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Metamitron|Ethofumesat

Mit dem Wirkstoff:

Metamitron
Ethofumesat

Für den Schaderreger:

Einjähriges Rispengras
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und Einjähriger Rispe in Zucker- und Futterrübe

Anwendungszeitpunkt/Aufwandmenge: NA (Unkräuter im EC 10-12) Splitting 3 x 2,0 l/ha

Wartezeit in Tagen: Zucker- und Futterrüben (F)
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200404)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: GOLTIX Super

Zulassungsnummer:025037-00
Zulassungsanfang:27.05.2014
Zulassungsende:31.12.2024
Vertriebsfirmen:Adama
Wirkstoffe:350g/l Metamitron, 150g/l Ethofumesat
Kennzeichen:NW468, SS110-1, SS2101, SS2202, EB001-2, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WMH15, WMH5, WH951, WH952, NB6641, NN165, NN170
GHS-Angaben:GHS09, EUH 208-0098, H411, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Futterrübe, ZuckerrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges RispengrasZeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.025037-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und Einjähriger Rispe in Zucker- und Futterrübe

Anwendungszeitpunkt/Aufwandmenge: NA (Unkräuter im EC 10-12) Splitting 3 x 2,0 l/ha

Wartezeit in Tagen: Zucker- und Futterrüben (F)
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200404)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
STAR Metamitron + Ethofumesat 025037-00/014 STAR Agro Handels GmbH 22.02.2019 31.12.2024

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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