Von 4 Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung)
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 10,90% 5
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Mit der Zulassung von SANVINO steht dem Weinbau ein neues Fungizid zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Plasmopara viticola) zur Verfügung. Es enthält den im Weinbau völlig neuen Wirkstoff Amisulbrom, der einzige Wirkstoff der Gruppe der Sulfamoyl-Triazole, sowie den bewährten Basiswirkstoff Folpet aus der Gruppe der beta-phthalimide. Die beiden Wirkstoffe ergänzen sich aufgrund unterschiedlicher Wirkungsweisen auch im Sinne einer Antiresistenzstrategie hervorragend. Wirkstoffe: 50 g/kg Amisulbrom + 500 g/kg Folpet Formulierung: WG (wasserlösliches Granulat) Indikation: Falscher Mehltau im Wein (Plasmopara viticola) an Keltertrauben Wirkungsweise: protektiv und kurativ durch translaminare Verteilung (Kontakt- und Tiefenwirkung) Verteilung in der Pflanze: Translaminar, Wirkstoffdepot in der Wachsschicht. Anzahl der Appl. Max. 4 Anwendungen, vorbeugend (bei Befallsgefahr) im Abstand von 10 Tagen Einsatzzeitraum: Von der Blüte bis zum Traubenschluss Wartezeit: 28 Tage Gebinde: , 5 Kilogramm (EAN 4250100207182)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Von 4 Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung)
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 10,90% 5
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Weinrebe: 28 Tage (EWK)
Sicherheits- datenblatt
Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Mit der Zulassung von SANVINO steht dem Weinbau ein neues Fungizid zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Plasmopara viticola) zur Verfügung. Es enthält den im Weinbau völlig neuen Wirkstoff Amisulbrom, der einzige Wirkstoff der Gruppe der Sulfamoyl-Triazole, sowie den bewährten Basiswirkstoff Folpet aus der Gruppe der beta-phthalimide. Die beiden Wirkstoffe ergänzen sich aufgrund unterschiedlicher Wirkungsweisen auch im Sinne einer Antiresistenzstrategie hervorragend. Wirkstoffe: 50 g/kg Amisulbrom + 500 g/kg Folpet Formulierung: WG (wasserlösliches Granulat) Indikation: Falscher Mehltau im Wein (Plasmopara viticola) an Keltertrauben Wirkungsweise: protektiv und kurativ durch translaminare Verteilung (Kontakt- und Tiefenwirkung) Verteilung in der Pflanze: Translaminar, Wirkstoffdepot in der Wachsschicht. Anzahl der Appl. Max. 4 Anwendungen, vorbeugend (bei Befallsgefahr) im Abstand von 10 Tagen Einsatzzeitraum: Von der Blüte bis zum Traubenschluss Wartezeit: 28 Tage Gebinde: , 5 Kilogramm (EAN 4250100207182)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.