Zulassungsnummer: | 027233-00 |
Zulassungsanfang: | 30.06.2022 |
Zulassungsende: | 31.10.2033 |
Vertriebsfirmen: | Kreglinger Europe nv |
Wirkstoffe: | 270g/l Maleinsäurehydrazid (360g/l Kalium-Salz) |
Kennzeichen: | NW470, SS110-1, SS2101, NW263, EB001-2, NN2001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641 |
GHS-Angaben: | EUH 208-0098, EUH 401, H412, P501 |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Kartoffel | Keimhemmung ähnliche Produkte | 11 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2033 |
Anwendungsnr. | 027233-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte des 1. Blütenstandes bis Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) welk. Samen sind sortentypisch dunkel gefärbt |
Anwendungszeitpunkt | Anfang JuliEnde SeptemberBIS |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 11 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 21 Tage Freiland, Kartoffel: 21 Tage |
|
Kartoffel | Keimhemmung ähnliche Produkte | 11 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2033 |
Anwendungsnr. | 027233-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte des 1. Blütenstandes bis Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) welk. Samen sind sortentypisch dunkel gefärbt |
Anwendungszeitpunkt | Anfang JuliEnde SeptemberBIS |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 11 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 21 Tage Freiland, Kartoffel: 21 Tage |
|
Knoblauch, Schalotte (§18) | Keimhemmung | 8,9 l/ha; Wasser: 500 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2033 |
Anwendungsnr. | 027233-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn Schlottenknick: bei 10 % der Pflanzen Schlotten geknickt bzw. bei Porree 70 % der zu erwartenden Schaftlänge und des -durchmessers erreicht bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt |
Anwendungszeitpunkt | Anfang JuliEnde SeptemberBIS |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 8.9 l/ha Wasser: 500 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schalotte: 4 Tage Freiland, Knoblauch: 4 Tage Freiland, Knoblauch: 4 Tage Freiland, Knoblauch: 4 Tage |
|
Speisezwiebel | Keimhemmung ähnliche Produkte | 8,9 l/ha; Wasser: 500 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2033 |
Anwendungsnr. | 027233-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn Schlottenknick: bei 10 % der Pflanzen Schlotten geknickt bzw. bei Porree 70 % der zu erwartenden Schaftlänge und des -durchmessers erreicht bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt |
Anwendungszeitpunkt | Anfang JuliEnde SeptemberBIS |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 8.9 l/ha Wasser: 500 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 4 Tage |
|
Tabak (§18) | Hemmung des Triebwachstums ähnliche Produkte | 8,3 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2033 |
Anwendungsnr. | 027233-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 30 % der endgültigen Größe erreicht Blattscheide des Fahnenblattes beginnt anzuschwellen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 70 % der endgültigen Größe erreicht Blattscheide des Fahnenblattes öffnet sich |
Anwendungszeitpunkt | Sommer |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 8.3 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Tabak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Tabak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Tabak (§18) | Ästige Sommerwurz (Orobanche ramosa) ähnliche Produkte | 8,3 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2033 |
Anwendungsnr. | 027233-00/01-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 30 % der endgültigen Größe erreicht Blattscheide des Fahnenblattes beginnt anzuschwellen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 70 % der endgültigen Größe erreicht Blattscheide des Fahnenblattes öffnet sich |
Anwendungszeitpunkt | Sommer |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 8.3 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Tabak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Tabak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|