Pflanzenschutzmittel: PHYTAVIS PIRIMAX G

Zulassungsnummer:

062470-62

Zulassungsanfang:

22.06.2021

Zulassungsende:

15.03.2026

Vertriebsfirmen:

AGRAVIS Raiffeisen AG, Adama

Wirkstoffe:

500g/kg Pirimicarb

Kultur(en)Schaderreger
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Blattläuse
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.062470-62/00-001
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich
Anwendungs­zeitpunktnach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengenbei Temperaturen >15°C 200 g/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% 5
Anwendungs­bestimmungenNW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NG362-2: Die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr sind flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren
die Aufzeichnungen sind mindestens 4 Jahre aufzubewahren.
NG362-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres und den 3 darauffolgenden Kalenderjahren keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Pirimicarb enthalten.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 35 Tage
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 35 Tage
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 35 Tage

Kennzeichen:

NW470, SS110-1, SS2101, EB001-2, NN3001, NN410, NW263, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMI1A, WH952, NB6641, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit dem Wirkstoff:

Pirimicarb

Für den Schaderreger:

Blattläuse

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: PHYTAVIS PIRIMAX G

Zulassungsnummer:062470-62
Zulassungsanfang:22.06.2021
Zulassungsende:15.03.2026
Vertriebsfirmen:AGRAVIS Raiffeisen AG, Adama
Wirkstoffe:500g/kg Pirimicarb
Kennzeichen:NW470, SS110-1, SS2101, EB001-2, NN3001, NN410, NW263, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMI1A, WH952, NB6641, NN1002
GHS-Angaben:GHS06, GHS08, GHS09, EUH 208-0031, EUH 401, H301, H319, H332, H351, H373, H400, H410, P101, P102, P201, P260, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P330, P391, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Blattläuse
ähnliche Produkte
bei Temperaturen >15°C 200 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.062470-62/00-001
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich
Anwendungs­zeitpunktnach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengenbei Temperaturen >15°C 200 g/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% 5
Anwendungs­bestimmungenNW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NG362-2: Die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr sind flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren
die Aufzeichnungen sind mindestens 4 Jahre aufzubewahren.
NG362-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres und den 3 darauffolgenden Kalenderjahren keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Pirimicarb enthalten.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 35 Tage
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 35 Tage
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 35 Tage

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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