Anbau transgener Pflanzen in der Europäischen Union - Nüssel: Flickenteppich gefährdet Saatguthandel
Anbau transgener Pflanzen in der Europäischen Union - Nüssel: Flickenteppich gefährdet Saatguthandel
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Berlin, 14. Juli 2014. In der EU erwartet uns ein Flickenteppich aus regionalen Anbaugenehmigungen und verboten für gentechnisch veränderte Pflanzen. In dieser Situation brauchen wir jetzt zwingend eine technische Lösung zum Umgang mit Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Saatgut. Anderenfalls wird in der EU kein rechtssicherer Saatguthandel möglich sein. Darauf hat DRV-Präsident Manfred Nüssel die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Dr. Angela Merkel, in einem Schreiben aus Anlass des Kurswechsels der Partei in der Gentechnik-Politik hingewiesen.
Deutschland hatte im EU-Umweltministerrat für die Opt-out-Regelung votiert. Die den Mitgliedstaaten nun eröffnete Möglichkeit, zukünftig den Anbau transgener Pflanzen ohne Vorlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse verbieten zu können, rüttelt an den Grundsätzen des Binnenmarktes und stellt die Kompetenz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit in Frage, so Nüssel.
Unter den Bedingungen der geltenden Nulltoleranz ist ein rechtssicherer Saatguthandel in einem Binnenmarkt mit Regionen, die den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erlauben und solchen, die die Nutzung verbieten, nicht mehr möglich. Nüssel: Wer Opt-out will, darf eine praktikable Ausgestaltung der Nulltoleranz nicht ablehnen. Österreich macht es erfolgreich vor.
Weitere Informationen: Dr. Claudia Döring, DRV-Warenwirtschaft,
Tel.: 030 856214-440, E-Mail: doering@drv.raiffeisen.de
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.385 DRV-Mitgliedsunternehmen im Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 67,5 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
(15.07.2014)