Flufenacet

BVL wartet ab

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In Bezug auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet wird es in Deutschland nach derzeitigem Stand keinen nationalen Alleingang geben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die Genehmigung vorerst nicht widerrufen. Da zeitnah eine Entscheidung auf europäischer Ebene zu dem herbiziden Wirkstoff anstehe, sehe man "keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittelzulassungen einzugreifen", teilte die Behörde am Dienstag (4.2.) mit.

Nach Angaben des BVL ist mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung der EU im kommenden Monat zu rechnen. Der Rechtsakt soll dem "im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen". Die Behörde kündigte an, nach der europäischen Entscheidung die entsprechenden Zulassungen widerrufen und über die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zu informieren.

Im Oktober war bekannt geworden, dass das BVL die Zulassung aller flufenacethaltiger Pflanzenschutzmittel auf den Prüfstand stellt. Grund dafür sind die endokrinschädlichen Eigenschaften des Wirkstoffes sowie die mutmaßliche Reproduktionstoxizität des Abbaustoffes Trifluoressigsäure (TFA). Aufgrund dieser Sachlage hatte auch die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, die Zulassung des Wirkstoffes nicht zu verlängern. AgE (05.02.2025)
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