Wirkstoff Dimethomorph

Spätestens im Mai 2025 ist Schluss

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung 2024/1207 die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Dimethomorph (DMM) nicht erneuert. Als Folge sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zulassungen für die Fungizide, die diesen Wirkstoff enthalten, bis zum 20. November 2024 zu widerrufen. Die Abverkauf- und Aufbrauchfristen für Produktbestände, die die Mitgliedsländer selbst festlegten, endeten spätestens am 20. Mai 2025, erklärte dazu die BASF am Mittwoch (8.5.) in Ludwigshafen.
"Ob und wie sich demzufolge auch die Rückstandshöchstgehalte des nicht mehr genehmigten Wirkstoffs ändern, wird in der Regel erst nach dem Zulassungsende der Pflanzenschutzmittel festgelegt", stellte der Landesleiter BASF Agricultural Solutions Deutschland, Dirk Hartmann, fest. Würden die Rückstandshöchstgehalte abgesenkt, habe nach seiner Beobachtung in der Vergangenheit für die Ware, die zu dem Zeitpunkt bereits verkehrsfähig gewesen sei, noch der bis dahin gültige Höchstgehalt gegolten - vorausgesetzt, die Rückstände stellten nach einer Risikobewertung kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher dar.
"Nach unserem jetzigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass das auch im Fall von DMM so sein könnte", sagte Hartmann. Das würde bedeuten, dass landwirtschaftliche Produkte wie zum Beispiel Wein, Bier oder Gemüsekonserven, die rechtskonform hergestellt worden seien, deren Rückstände von DMM den bis zur Absenkung geltenden Höchstgehalt nicht überschritten haben und die zu diesem Zeitpunkt verkehrsfähig waren, dies auch weiterhin bleiben würden.
Bei DMM handelt es sich laut BASF um einen Wirkstoff aus der Gruppe der Carbonsäureamide. Er sei sowohl auf der Pflanzenoberfläche als auch in der Pflanze aktiv und werde zur Bekämpfung von Falschem Mehltau in vielen Kulturen wie Wein, Hopfen und Gemüse eingesetzt. AgE (10.05.2024)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Glyphosat-Verzicht
Pflügen die wirksamste Alternative
11.04.2024 — Eine Studie des Rothamsted Research Centers zeigt, dass Pflügen die effektivste Alternative zu Glyphosat für die Unkrautbekämpfung in nordwesteuropäischen Winterweizen-Anbausystemen ist. Indes verbessern alternative Fruchtfolgen die Biodiversität, erhöhen aber die Umweltrisiken durch Herbizide. Eine integrierte Unkrautbekämpfung erfordert wiederum solide Kenntnisse der Unkrautökologie und -biologie.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutz
DBV und IVA halten sich noch bedeckt
10.04.2024 — Während sich DBV und IVA mit Blick auf das vom BMEL angekündigte "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" noch zurückhalten, sorgt die Diskussionsgrundlage dazu bei den Landwirten bereits für Verärgerung. Den Anlass dazu bildet vor allem der in dem "Ideenpapier" enthaltene Passus "Ziel ist es, - in Anlehnung an die Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission - bis 2030 die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50% zu verringern." Der Zentralverband Gartenbau warnte indes bereits davor.

xs

sm

md

lg

xl