Zulassungsnummer: | 00A770-00 |
Zulassungsanfang: | 08.01.2024 |
Zulassungsende: | 31.08.2025 |
Vertriebsfirmen: | Biofa GmbH |
Wirkstoffe: | 380g/l Schwefelkalkbrühe |
Kennzeichen: | SS610, NW470, SF275-EEOS, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS530, EB001-2, NN3001, NN3002, NW261, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFM2, NB6641 |
GHS-Angaben: | , EUH 031, EUH 208-0263, EUH 401, H302, H315, H317, H319, H332, H335, P101, P102, P261, P264, P270, P271, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P313, P362+P364, P403+P233, P405, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Apfel | Lagerschorf (Venturia inaequalis) ähnliche Produkte | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 306 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 389 bis 833 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 31.08.2025 |
Anwendungsnr. | 00A770-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 17 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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Auflagen | WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 7 Tage |
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Birne | Birnenschorf (Venturia pyrina) ähnliche Produkte | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 306 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 389 bis 833 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 31.08.2025 |
Anwendungsnr. | 00A770-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 17 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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Auflagen | WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: 7 Tage |
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Kernobst | Schorf (Venturia spp.) ähnliche Produkte | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 306 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 389 bis 833 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 31.08.2025 |
Anwendungsnr. | 00A770-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 17 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 20 |
Anwendungsbestimmungen | NT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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Auflagen | NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 7 Tage Freiland, Kernobst: 7 Tage |
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