Pflanzenschutzmittel: CURATIO

Zulassungsnummer:

00A770-00

Zulassungsanfang:

08.01.2024

Zulassungsende:

31.08.2025

Vertriebsfirmen:

Biofa GmbH

Wirkstoffe:

380g/l Schwefelkalkbrühe

Kultur(en)Schaderreger
ApfelLagerschorf (Venturia inaequalis)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A770-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm
erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 17
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 20
Anwendungs­bestimmungenNT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 7 Tage
BirneBirnenschorf (Venturia pyrina)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A770-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm
erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 17
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 20
Anwendungs­bestimmungenNT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: 7 Tage
KernobstSchorf (Venturia spp.)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A770-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm
erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 17
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 20
Anwendungs­bestimmungenNT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 7 Tage
Freiland, Kernobst: 7 Tage

Kennzeichen:

SS610, NW470, SF275-EEOS, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS530, EB001-2, NN3001, NN3002, NW261, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFM2, NB6641

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: CURATIO

Zulassungsnummer:00A770-00
Zulassungsanfang:08.01.2024
Zulassungsende:31.08.2025
Vertriebsfirmen:Biofa GmbH
Wirkstoffe:380g/l Schwefelkalkbrühe
Kennzeichen:SS610, NW470, SF275-EEOS, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS530, EB001-2, NN3001, NN3002, NW261, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFM2, NB6641
GHS-Angaben:GHS07, EUH 031, EUH 208-0263, EUH 401, H302, H315, H317, H319, H332, H335, P101, P102, P261, P264, P270, P271, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P313, P362+P364, P403+P233, P405, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
ApfelLagerschorf (Venturia inaequalis)
ähnliche Produkte
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 306 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 389 bis 833 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A770-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm
erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 17
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 20
Anwendungs­bestimmungenNT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 7 Tage
BirneBirnenschorf (Venturia pyrina)
ähnliche Produkte
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 306 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 389 bis 833 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A770-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm
erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 17
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 20
Anwendungs­bestimmungenNT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: 7 Tage
KernobstSchorf (Venturia spp.)
ähnliche Produkte
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 306 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 389 bis 833 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A770-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm
erste Blätter spreizen sich ab bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 17
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 17
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 18 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 306 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 10 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 389 bis 833 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 20
Anwendungs­bestimmungenNT102-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 7 Tage
Freiland, Kernobst: 7 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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