Pflanzenschutzmittel: Kapparon

Zulassungsnummer:

00B099-60

Zulassungsanfang:

21.02.2024

Zulassungsende:

31.08.2025

Vertriebsfirmen:

STEFES GmbH, Clayton Plant Protection Ltd.

Wirkstoffe:

700g/kg Dithianon

Kultur(en)Schaderreger
ApfelSchorf (Venturia spp.)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00B099-60/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 0.5 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 15
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 42 Tage
BirneBirnenschorf (Venturia pyrina)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00B099-60/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 0.5 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 15
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: 42 Tage

Kennzeichen:

NW470, SE110, SF276-EEOS, SF278-7OS, SS110-1, SS120-1, SS2101, VA263-1, EB001-2, NN2001, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFM9, WH952, NB6641

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Dithianon

Für den Schaderreger:

Birnenschorf (Venturia pyrina)
Schorf (Venturia spp.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Kapparon

Zulassungsnummer:00B099-60
Zulassungsanfang:21.02.2024
Zulassungsende:31.08.2025
Vertriebsfirmen:STEFES GmbH, Clayton Plant Protection Ltd.
Wirkstoffe:700g/kg Dithianon
Kennzeichen:NW470, SE110, SF276-EEOS, SF278-7OS, SS110-1, SS120-1, SS2101, VA263-1, EB001-2, NN2001, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFM9, WH952, NB6641
GHS-Angaben:GHS05, GHS06, GHS07, GHS09, EUH 066, EUH 208-0080, EUH 401, H301, H317, H318, H330, H410, P101, P102, P260, P264, P270, P280, P284, P301+P330, P302+P352, P304+P340, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P403+P233, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
ApfelSchorf (Venturia spp.)
ähnliche Produkte
0,5 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00B099-60/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 0.5 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 15
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 42 Tage
BirneBirnenschorf (Venturia pyrina)
ähnliche Produkte
0,5 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00B099-60/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturBis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 0.5 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 15
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: 42 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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