Wirkstoff Dimethomorph
Spätestens im Mai 2025 ist Schluss
10.05.2024 — Nachdem die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Dimethomorph nicht erneuert wurde, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zulassungen für die Fungizide, die diesen Wirkstoff enthalten, bis zum 20. November 2024 zu widerrufen. Die BASF geht davon aus, dass die Abverkauf- und Aufbrauchfristen für die entsprechenden Produktbestände spätestens am 20. Mai 2025 enden.