Zulassungsnummer: | 008370-00 |
Zulassungsanfang: | 14.02.2019 |
Zulassungsende: | 15.02.2026 |
Vertriebsfirmen: | Adama, Belchim |
Wirkstoffe: | 800g/kg Folpet |
Kennzeichen: | NW468, SE110, SF276-EEWE, SS110-1, SS2101, SS610, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFM4, WH952, NB6641, NN1001 |
GHS-Angaben: | , , , , EUH 208-0043, EUH 401, H317, H318, H332, H351, H400, P101, P102, P201, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P405, P501, ACHTUNG, GEFAHR |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 15.02.2026 |
Anwendungsnr. | 008370-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5 |
Anwendungsbestimmungen | NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 70 Tage (EWT) |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 15.02.2026 |
Anwendungsnr. | 008370-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende des Traubenschlusses |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5 |
Anwendungsbestimmungen | NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 28 Tage (EWK) |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | Basisaufwand: 0,4 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0,8 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.02.2026 |
Anwendungsnr. | 008370-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Basisaufwand: 0.4 kg/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0.8 kg/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 50m |
Anwendungsbestimmungen | SF700-05: Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung mittels Luftfahrzeugen zu angrenzenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten und zu unbeteiligten Dritten, die z.B. benachbarte Wege nutzen, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird. NZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden. NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen. NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen. |
Auflagen | NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 70 Tage (EWT) |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | Basisaufwand: 0,4 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0,8 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1,2 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 1,6 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 15.02.2026 |
Anwendungsnr. | 008370-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende des Traubenschlusses |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Basisaufwand: 0.4 kg/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0.8 kg/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1.2 kg/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 1.6 kg/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 50m |
Anwendungsbestimmungen | NZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden. SF700-05: Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung mittels Luftfahrzeugen zu angrenzenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten und zu unbeteiligten Dritten, die z.B. benachbarte Wege nutzen, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird. NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen. NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen. |
Auflagen | NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 28 Tage (EWK) |
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