Acker
Vorbereitung der Aussaat für die Konditionalitätenbrache (Folgejahr Ernte)
Datum: 01.09.2025
Es darf für die Konditionalitätenbrache sowie für die Stilllegung im Rahmen der Ökoregelungen eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe/Ziegen beweidet werden.
Abweichend hier vor, darf ab 15. August auf diesen Brachen
die Aussaat von Wintergerste oder Winterraps vorbereitet und durchgeführt werden. Für Blühstreifen/-flächen im Rahmen der Ökoregelungen darf eine Aussaat, die im Folgejahr zur Ernte führt, erst im zweiten Jahr, in dem sich der Blühstreifen auf der Fläche befindet, erfolgen.