Pflanzenschutzmittel: PRETIL

Zulassungsnummer:

00A594-00

Zulassungsanfang:

03.03.2022

Zulassungsende:

15.03.2026

Vertriebsfirmen:

Industrias Afrasa S.A.

Wirkstoffe:

400g/l Pyrimethanil

Kultur(en)Schaderreger
FuttererbseBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.00A594-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futtererbse: 28 Tage
Quitte, Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.00A594-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.125 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 3.375 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 0.625 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 390 bis 555 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% *
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 56 Tage
Freiland, Birne: 56 Tage
Freiland, Quitte: 56 Tage
WeinrebeBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.00A594-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 2 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 2 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.2 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 240 bis 480 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% *
Anwendungs­bestimmungenVA263: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten.
AuflagenWW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 21 Tage

Kennzeichen:

SS110-1, SS120-1, SS2101, SS227, VA275, NW470, SF275-3OS, SF275-EEAC, SF276-7WE, SF277-1OS, SF278-3WE, EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFD1, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Pyrimethanil

Für den Schaderreger:

Botrytis cinerea
Schorf (Venturia spp.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: PRETIL

Zulassungsnummer:00A594-00
Zulassungsanfang:03.03.2022
Zulassungsende:15.03.2026
Vertriebsfirmen:Industrias Afrasa S.A.
Wirkstoffe:400g/l Pyrimethanil
Kennzeichen:SS110-1, SS120-1, SS2101, SS227, VA275, NW470, SF275-3OS, SF275-EEAC, SF276-7WE, SF277-1OS, SF278-3WE, EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFD1, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS09, EUH 208-0215, EUH 401, H411, P391, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
FuttererbseBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
1,5 l/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.00A594-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futtererbse: 28 Tage
Quitte, Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,125 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 3,375 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 0,625 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 390 bis 555 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.00A594-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.125 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 3.375 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 0.625 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 390 bis 555 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% *
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 56 Tage
Freiland, Birne: 56 Tage
Freiland, Quitte: 56 Tage
WeinrebeBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 2 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 2 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,2 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 240 bis 480 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.00A594-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 2 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 2 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.2 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 240 bis 480 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% *
Anwendungs­bestimmungenVA263: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten.
AuflagenWW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 21 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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