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Es bleibt bei der geplanten Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte noch in diesem Jahr. Sowohl der Finanzausschuss als auch der Ernährungsausschuss haben mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 einschließlich dieser Regelung zur Vorsteuerpauschale am Mittwoch (16.10.) verabschiedet. Der Bundestag wird das Gesetz am Freitag (18.10.) in zweiter und dritter Lesung beschließen.
Damit sinkt der Durchschnittssatz am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes von 9,0 auf 8,4%. Zum 1. Januar 2025 soll er auf 7,8% reduziert werden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme gefordert, auf die unterjährige Absenkung zu verzichten und dies mit dem damit einhergehenden Bürokratieaufwand begründet. Ähnlich hatten sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) geäußert. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt und auf die Vorgaben des EU-Rechts verwiesen.
Echter Schildbürgerstreich
So argumentiert auch die landwirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Harzer. "Die Anpassung der Pauschalierung im Jahressteuergesetz erfolgt auf der Grundlage von EU-Beihilferecht", so Harzer gegenüber AGRA Europe. Für pauschalierende Landwirte wäre es ihren Angaben zufolge wesentlich schmerzhafter, wenn Rückzahlungen eingefordert werden müssten. Mit der Wachstumsinitiative setze die FDP gleichzeitig viele Entlastungen durch, von denen auch landwirtschaftliche Betriebe profitieren würden: "Wir verbessern dort etwa nicht nur die Abschreibungsmöglichkeiten, sondern schaffen weitere Steuererleichterungen."
Als "echten Schildbürgerstreich" bezeichnete hingegen CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann eine unterjährige Absenkung der Umsatzsteuerpauschalierung, um diese dann zum neuen Jahr nochmals abzusenken. Das sei genau das Gegenteil des von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigten Bürokratieabbaus. Für die Landwirte bedeute die Entscheidung eine deutliche bürokratische und ökonomische Mehrbelastung. Die Bundesregierung habe auf Nachfragen der CDU/CSU im Ausschuss erneut keine rechtssichere Antwort auf die tatsächliche Notwendigkeit dieser Anpassung geben können, kritisierte Stegemann.
Massive Nachteile Pauschalierer
Scharfe Kritik übte auch DBV-Präsident Joachim Rukwied. Statt der angekündigten zahlreichen steuerlichen Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft führen die geplanten Absenkungen des Pauschalsatzes auf 8,4% und 7,8% zu massiven Nachteilen für die pauschalierenden Landwirte, warnte Rukwied . Zudem löse die unterjährige Absenkung deutlichen Verwaltungsmehraufwand aus. "Das ist das Gegenteil von Bürokratieabbau."
Schließlich widerspreche die geplante automatische Berechnung und Festsetzung des Pauschalsatzes durch eine Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Gesetzgebers den verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Bei grundlegenden Entscheidungen zu Eingriffen in Freiheit und Eigentum, wie eine endgültige Steuerbelastung durch einen Steuersatz, müsse zwingend weiter der Parlamentsvorbehalt gelten, mahnte der Bauernpräsident. Mit diesen Plänen mache sich die Bundesregierung "schlichtweg unglaubwürdig".
Bürokratischer Mehraufwand
DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth bedauerte die Entscheidung der Ausschüsse. Die Ampelkoalitionäre hätten leider die berechtigten Warnungen aus der Praxis und aus dem Bundesrat in den Wind geschlagen. Die nun beschlossene unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes für nur einen Monat werde zu einem immensen bürokratischen Mehraufwand führen. "Die Leidtragenden sind die Landwirtinnen und Landwirte sowie die agrarwirtschaftlichen Unternehmen", stellte die Geschäftsführerin fest. AgE
(17.10.2024)