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Ausnahme für Drohnen erlassen

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Die BLE hat die Richtlinie zur Drohnenförderung überarbeitet.
Ab sofort dürfen für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingesetzt werden. Wie der Deutsche Jagdverband (DJV) am Mittwochnachmittag (10.7.) berichtete, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine entsprechend überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung online gestellt. Der Jagdverband, der diese Forderung am Mittwochvormittag nochmals bekräftigt hatte, begrüßte die Entscheidung.

Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen dem eigentlichen Förderzweck zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies der BLE mitgeteilt werden. Der Jagdverband betonte, entscheidend für die Eindämmung der Tierseuche sei es, Kadaver schnell zu entdecken und zu beproben. Drohnen mit Wärmebildkameras seien besonders effektiv für die Suche, insbesondere in schwer zugänglichen Arealen wie Schilfgürteln.

Neben der Ausnahmeregelung für Drohnen hatte der Jagdverband auch eine verbesserte Förderung der ehrenamtlichen Hilfe von Jägern bei der Seuchenbekämpfung angemahnt. Dazu gehörten unter anderem, dass Schwarzwildgatter für die Jagdhundeausbildung von Bund und Ländern finanziell unterstützt würden, ebenso eine zeitgemäße Schutzausrüstung für Jagdhund und Jäger sowie moderne Ortungsgeräte. AgE (11.07.2024)
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