Bürokratieabbau

BMEL hält an Nährstoffbilanz fest

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Einen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet laut Agrarstaatssekretärin Silvia Bender die im Rahmen der Düngengesetznovelle vorgesehene Nährstoffbilanz. Die Weiterentwicklung der viel kritisierten Stoffstrombilanz komme der Forderung nach einfacheren Düngeregelungen entgegen. Zudem könne sie die Grundlage für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht bilden, sagte Bender bei einem Agrarpolitischen Forum, das das AgrarBündnis am Montag (2.12) in Berlin ausgerichtet hat.

Den jüngsten Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) wertet die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) als Rückenwind für den Kurs ihres Hauses. Darin hatten die Mitglieder eine praxisgerechte gesamtbetriebliche Nährstoffbilanzierung gefordert. "Es gibt Lösungen, die oft nicht gegangen werden, weil sich der Berufsstand selbst im Weg steht", gab der Vorsitzende der Agrarsozialen Gesellschaft (ASG), Wolfgang Reimer, zu bedenken. Auch er ist der Meinung, dass die Nährstoffbilanz eine bürokratische Entlastung wäre.

Der Bundesrat hatte der Novelle des Düngegesetzes bekanntlich nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Der tritt in der laufenden Legislaturperiode aber nicht mehr zusammen.

Ohne Bürokratie geht es nicht

Einig waren sich die Teilnehmer des Forums darin, dass es nicht ohne Regelungen für die Landwirtschaft geht, ein gewisses Maß an Bürokratie daher unvermeidlich sei. Allerdings müssten Vorschriften so umgesetzt werden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe sie bewältigen könnten. Bender bemängelte, dass Rechtstexte oft widersprüchlich seien, sodass sie von den Betrieben gar nicht alle eingehalten werden könnten. Für Unmut sorge auch, wenn Fach- und Förderrecht auseinander fielen.

Auch DLG-Präsident Hubertus Paetow sprach sich für mehr Kohärenz aus. Zudem sei bei jeder Regulierung sicherzustellen, dass Betrieben die notwendigen Instrumente, um neuen Vorgaben gerecht zu werden, auch zum Zeitpunkt der Einführung zur Verfügung stehen müssten. Als Beispiel nannte er nötige Software, die dann auch tatsächlich funktionsfähig sein müsse.

Das BMEL prüft laut Staatssekretärin Bender, wo Bundes-, Landes- und Kommunalrechte nicht in Einklang stehen, um sie zu vereinheitlichen, immer mit dem Ziel, das Schutzniveau zu halten, aber Regelungen zu vereinfachen. Neu seien sogenannte "Praxischecks2, um die Umsetzbarkeit zu gewährleisten.

Für Bioland-Präsident Jan Plagge ist Selbstbestimmung der entscheidende Punkt. Beispielsweise würden die Bioland-Richtlinien kontinuierlich von den Mitgliedern überprüft und weiterentwickelt. AgE (03.12.2024)
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