Wind- und Freiflächen-PV

Niedersachsen führt Abgabe ein

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Menschen in niedersächsischen Kommunen profitieren künftig von jedem neuen Windkraftrad und jeder Freiflächensolaranlage. Der Landtag in Hannover hat am Mittwoch (17.4.) das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet, mit dem erstmals Abgaben für Anlagenbetreiber eingeführt werden. So werden die Betreiber verpflichtet, für jede neue Windkraft- oder jede Freiflächen-Photovoltaik-(PV)-Anlage, eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Damit fallen laut Angaben des niedersächsischen Umweltressorts rund 30.000 Euro im Jahr für jedes neue Windrad an.

Zusätzlich zur Abgabe an die Gemeinden müssen die Betreiber mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage profitieren lassen. "Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig", betonte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. So kommen laut seinem Ressort pro Windkraftanlage noch 15.000 Euro für die Menschen vor Ort dazu.

Die Kommunen können die Einnahmen aus der "Akzeptanzabgabe" frei verwenden und müssen die Bevölkerung einmal im Jahr darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben. "Es soll und muss immer der Steigerung der Akzeptanz der erneuerbaren Energien dienen", stellte der Grünen-Politiker klar. Die Betreiber können sich die Abgaben für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, vom Netzbetreiber erstatten lassen. Zudem hat das Bundesland mit dem Gesetz die Standorte für die Windenergie auf mindestens 2,2% der Landesfläche verdoppelt. AgE (19.04.2024)
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