Gemeinsame Agrarpolitik

Bundesregierung erwartet Übergangsregelung

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Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) pünktlich zum Beginn der neuen Förderperiode umgesetzt werden kann. In Anbetracht der andauernden und voraussichtlich erst im Jahr 2020 abzuschließenden Verhandlungen scheine ein Beginn des neuen GAP-Regimes im Jahr 2021 "kaum zu erwarten", heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
In Berlin geht man daher davon aus, dass die Europäische Kommission rechtzeitig einen Vorschlag für eine Übergangsverordnung vorlegen wird. Nach Ansicht der Bundesregierung wird auch im Rahmen des Übergangs die Möglichkeit zur Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule bestehen bleiben. Auch Maßnahmen zur Einhaltung der finanziellen Obergrenzen seien aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit zu erwarten.
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der kommenden GAP und der Verwendung der Gelder hieß es in der Antwort, über die künftige Mitteldotierung würden die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Gesamtpaket des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) unter Berücksichtigung von Einnahmen- und Ausgabenseite entscheiden. Die Positionierung der Bundesregierung hierzu sei noch nicht abgeschlossen. AgE (17.08.2019)
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