Tierschutzgesetz

Bauernverband gegen Verschärfungen

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Der Bundesrat nimmt am Freitag zum Gesetzentwurf des Bundes Stellung.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet vom Bundesrat ein klares Signal gegen eine geplante Verschärfung von Tierschutzanforderungen im Regierungsentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes. In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder kritisiert DBV-Präsident Joachim Rukwied unter anderem detaillierte Vorgaben für das Kupieren der Ringelschwänze in der Schweinehaltung.

In ihrem Entwurf gehe die Bundesregierung mit einer überzogenen Verbotsregelung und einem immensen Bürokratieaufwand ohne Mehrwert für den Tierschutz über den nationalen Aktionsplan Kupierverzicht als etabliertes und europäisch abgestimmtes Regelwerk hinaus, heißt es in dem Schreiben. Nicht akzeptabel seien zudem die geplanten Vorgaben für das Enthornen von Kälbern sowie Regelungen zur Anbindehaltung, mit denen auch die sogenannte Kombinationshaltung von Milchviehbetrieben als ein Weg zur tiergerechten Weiterentwicklung ausgebremst werde. Der Bundesrat nimmt am Freitag (5.7.) zur Novelle des Tierschutzgesetzes Stellung. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Jeder zweite bayerische Milchviehbetrieb bedroht
Mit Unverständnis reagierte der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Günther Felßner, auf Ausschussempfehlungen, die Kriterien für die Kombihaltung noch weiter verschärfen sowie die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen. Dies würde dem BBV-Präsidenten zufolge die Existenz von jedem zweiten Milchviehbetrieb in Bayern bedrohen und besonders in Grünlandregionen einen massiven Strukturbruch zur Folge haben.

Widersprüchliche Empfehlungen
Kritik kam auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die stellvertretende Bundesvorsitzende Lucia Heigl bezeichnete die geforderte Halbierung der Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung als zu kurz und nicht praxisgerecht. Heigl forderte den Bundesrat auf, zehn Jahre Übergangsfrist und die Bestandsobergrenze für Anbindehaltung mit ganzjährigem Auslauf von 50 angebundenen Rindern zu unterstützen. Insgesamt liegen der Länderkammer zum Gesetzentwurf mehr als 80 Ausschussempfehlungen vor, die sich in Teilen widersprechen. AgE (04.07.2024)
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