Die Energieexperten des Europaparlaments haben sich gegen eine Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC) in der EU-Gesetzgebung zu Biokraftstoffen ausgesprochen, zumindest für den Moment. Der Ausschuss für Industrie, Transport und Energie votierte heute dafür, erst robustere wissenschaftliche Ergebnisse des tatsächlichen Einflusses von iLUC auf Treibhausgasemissionen abzuwarten. Gleichzeitig räumen sie ein, dass solche Auswirkungen beträchtlich sein könnten. Deshalb sollte der Anteil von konventionellem Biodiesel und Bioethanol, der auf die EU-Klimaziele angerechnet werden kann, auf maximal 6,5 % am Gesamtenergieverbrauch des Transportsektors begrenzt werden; das sind 1,5 Prozentpunkte mehr, als von der Kommission vorgeschlagen wurden. Im Gegenzug wollen die Ausschussmitglieder Alternativen zu konventionellen, nahrungsmittelbasierten Biokraftstoffen vorantreiben. Die Nutzung solcher Produkte, die beispielsweise auf Algen basieren und sich derzeit noch in der Entwicklung befinden, soll über Beimischungsquoten gefördert werden. Ihr Anteil am Transportenergieverbrauch soll 2016 wenigstens 0,5 % betragen und bis 2025 auf 4 % steigen.
Mit der Abstimmung zementiert der Energieausschuss seinen Abstand zum federführenden Umweltausschuss; dort fährt die liberale Berichterstatterin Corinne Lepage nämlich einen weitgehend unterschiedlichen Ansatz: Biotreibstoffe der ersten Generation sollen bis Ende 2017 von den iLUC-Auflagen ausgenommen bleiben - und zwar für eine Erzeugung auf dem Niveau der Jahre 2010 bis 2012. Von 2018 bis 2020 soll diese Ausnahmeschwelle auf das Produktionsniveau von 2008 abgesenkt werden und danach entfallen. Eine Abstimmung über Lepages Bericht ist für den 10. Juli vorgesehen. Der Energieausschuss gilt bei diesem Dossier als beigeordnet; das heißt, im Ausschuss angenommene Änderungsanträge werden nicht noch einmal vom Umweltausschuss gefiltert, sondern wandern nach der Sommerpause direkt in die Plenumsabstimmung. In welche Richtung sich das Parlament insgesamt bewegt, dürfte erst danach klar sein.
Im Vorfeld der heutigen Ausschussabstimmung hatte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Prof. Olivier De Schutter, noch einmal seine Bedenken hinsichtlich der Förderung von Biokraftstoffen der ersten Generation unterstrichen. Branchenverbände, unterstützt vom Giessener Agrarökonomen Prof. Michael Schmitz und seinem Löwener Kollegen Prof. Jo Swinnen, lehnten hingegen eine Tank-und-Teller-Diskussion als realitätsfremd ab. AgE
(24.06.2013)