Erntegut-Bescheinigung

DBV lehnt Züchter-Vorschlag ab

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Der Bauernverband und die Pflanzenzüchter liegen beim Umgang mit dem "Erntegut-Urteil" des Bundesgerichtshof weiterhin über Kreuz.
Der Streit über die Umsetzung des sogenannten "Erntegut-Urteils" des Bundesgerichtshofs (BGH) hält an. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stoßen der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) mit ihren Vorstellungen weiter auf Ablehnung. "Wir sehen den aktuellen Vorschlag der STV zum Umgang mit dem Erntegut-Urteil unverändert sehr kritisch", sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Dienstag (4.6.) gegenüber AGRA Europe. Nach Ansicht von Krüsken zielt dieser Vorschlag auf eine unverhältnismäßige Sammlung von einzelbetrieblichen Daten ab. Diese ginge zudem weit über das hinaus, was sich aus dem Urteil ableiten lasse.

"Die Frage der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit bleibt völlig ausgeblendet", monierte der DBV-Generalsekretär. Skeptisch sieht Krüsken auch den Zeitdruck, der durch den Start des Systems inmitten der Ernte aufgebaut werde. Der DBV empfehle daher seinen Mitgliedern, nur das zu tun, was das Urteil verlange: "Dem Abnehmer der Ware zu bestätigen, dass sie unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen erzeugt wurde."
BDP: Selbsterklärung reicht nicht
Am Montag (3.6.) hatten der BDP und die STV ihr Modell eines Antragssystems für eine Erntegut-Bescheinigung vorgestellt. Mit dieser sollen Landwirte ab dem 15. Juli 2024 gegenüber ihren Abnehmern bestätigen, dass ihr Erntegut nach allen sortenrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Der Vorschlag sieht vor, dass die STV ein kostenfreies Online-Portal zur Verfügung stellt, auf dem zwei Varianten zur Antragsstellung angeboten werden. Bei der einen soll der Landwirt neben Angaben zur Ackerfläche und den Mengen an Z-Saatgut und Nachbausaatgut auch entsprechende Nachweise auf der STV-Website hochladen. Bei der anderen sollen Landwirte zunächst auf das Hochladen von Nachweisen wie der Nachbauerklärung verzichten können, sich damit aber zu stichprobenartigen Kontrollen bereit erklären.

Die vom Bauernverband vorgeschlagene einfache Bestätigung reicht laut BDP und STV nicht aus. Aus der vom Bundesgerichtshof festgestellten "verschuldungsunabhängigen Haftung" des Agrarhändlers ergibt sich, dass eine Selbsterklärung durch den Landwirt für den Agrarhändler keine rechtssichere Lösung darstellt, so die Auffassung der Pflanzenzüchter. AgE (05.06.2024)
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