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Die Ukraine geht schärfer gegen die Unterschlagung von Deviseneinnahmen im Exportgeschäft vor. Um die Kontrolle zu verbessern und Schattenmärkte zu verhindern, wurde vom Kiewer Wirtschaftsministerium jetzt ein sogenanntes Exportgarantieverfahren vorgestellt, das bei der Ausfuhr einer Reihe von Agrarprodukten gelten soll. Dazu zählen Getreide, Pflanzenöle, Presskuchen, Nüsse und Honig. Die neue Regelung soll angewendet werden, bis das derzeit geltende Kriegsrecht wieder abgeschafft ist.
Gemäß dem Exportgarantieverfahren dürfen Waren ausschließlich von registrierten Mehrwertsteuerzahlern ausgeführt werden. Außerdem werden laut Ministerium Mindestausfuhrpreise für Waren festgesetzt, die der Ausfuhrgarantie unterliegen. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Warenwert und dem Zollwert dieser Produkte darf nicht negativ sein.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren, werden die Nationalbank, der staatliche Steuerdienst und der staatliche Zolldienst untereinander Informationen austauschen. Darüber hinaus wurden Grundsätze festgelegt, nach denen Steuerrechnungen ausgefüllt und in einem einheitlichen Register registriert werden müssen. Die neue Regelung tritt 30 Tage nach dem Erlass aller notwendigen Verordnungen in Kraft. AgE
(31.10.2024)