Acetamiprid

Neue Bestimmungen ab Herbst 2025

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Landwirte in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf weitere Einschränkungen beim chemischen Pflanzenschutz einstellen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt mitteilte, werden zurzeit die zugelassenen Anwendungen acetamipridhaltiger Pflanzenschutzmittel überprüft, die von den kommenden Rückstandshöchstgehaltsabsenkungen betroffen sein können.

Über das Ergebnis der Prüfung werden die betroffenen Zulassungsinhaber laut BVL über eine Anhörung informiert. Anwendungen, bei denen auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten die neu festzusetzenden Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden könnten, würden widerrufen.

Das Bundesamt geht davon aus, dass die nationale Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid im ersten Quartal 2025 veröffentlicht wird. Die neuen Rückstandshöchstgehalte werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung rechtskräftig. Vorher legal erzeugte Ware darf aber noch abverkauft werden.

Mit der Verordnung werden laut BVL für 38 landwirtschaftliche Produkte die zulässigen Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß der EU-Verordnung beziehungsweise den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesenkt. Dazu gehören Äpfel, Birnen, Kirschen, Keltertrauben, diverse Beerenarten, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Salate, Spinat, Mangold und Spargel.

Bei den acetamipridhaltigen Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Insektizide. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Neonikotinoide. Im Januar dieses Jahres war die Zulassung eines Mittels mit Acetamiprid für verschiedene Anwendungen im Gewächshaus widerrufen worden. AgE (25.10.2024)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wirkstoff Pendimethalin
Umweltvereine pochen auf Verbot
30.10.2024 — Das Umweltinstitut München und das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) wollen sich nicht mit der "technischen Verlängerung" der Zulassung des Herbizidwirkstoffs Pendimethalin abfinden. Sie haben jetzt bei der EU-Kommission beantragt, dass diese Entscheidung überprüft wird. Die Verlängerung erfolgte, da noch keine aktuelle Risikobewertung für den Wirkstoff vorliegt. Dieser gilt laut Umweltinstitut als schädlich für das noch ungeborene Kind und für Wasserorganismen.
Flufenacet
Umwelthilfe will sofortiges Verbot
08.10.2024 — Die Deutsche Umwelthilfe arbeitet auch auf nationaler Ebene an einem Verbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet. Unter Verweis auf eine Stellungnahme der EFSA hat sich die Organisation an das BVL gewandt und ein sofortiges Ende der Anwendung gefordert. Sollte die Behörde dies nicht umsetzen, so will die DUH ihre Forderung mit einem gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen. Anfang September hatte die Organisation bereits eine vergleichbare Klage vor dem Gericht der EU eingereicht.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.

xs

sm

md

lg

xl