Flufenacet

Umwelthilfe will sofortiges Verbot

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Pixabay
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet stoppen. Wie die Organisation am Montag (7.10.) mitteilte, hat sie sich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gewandt. Sollte die Behörde nicht tätig werden, kündigt die DUH ein gerichtliches Eilverfahren an. Vor gut einem Monat hatte die Organisation schon ein Verfahren mit gleicher Stoßrichtung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) angestrengt.

Flufenacet zählt zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), die auch als "Ewigkeitschemikalien" bekannt sind. Der herbizide Wirkstoff ist von der EU-Kommission als Substitutionskandidat eingestuft und derzeit noch bis Juni 2025 zugelassen. Ende September hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Bewertung vorgelegt; darin werden neben verschiedenen Datenlücken insbesondere die Hormonwirksamkeit der Substanz sowie die Risiken für Algen als kritische Punkte benannt. Im Zusammenhang mit PFAS-Pflanzenschutzmitteln sorgen immer wieder auch die Abbauprodukte für Kontroversen, wie etwa die Belastung des Grundwassers durch Trifluoracetat (TFA).

Laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wird die EU-Kommission angesichts der Einschätzung der EFSA Flufenacet vom Markt nehmen müssen. Allerdings drohe der Wirkstoff noch bis weit ins nächst Jahr eingesetzt zu werden, hinzu kämen womöglich "komfortabler Übergangsfristen". "Dazu darf es auf keinen Fall kommen", forderte Resch. BVL und EU-Kommission müssten im Sinne des Vorsorgeprinzips umgehend handeln und wirksame Notfallmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. AgE (08.10.2024)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wirkstoff Pendimethalin
Umweltvereine pochen auf Verbot
30.10.2024 — Das Umweltinstitut München und das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) wollen sich nicht mit der "technischen Verlängerung" der Zulassung des Herbizidwirkstoffs Pendimethalin abfinden. Sie haben jetzt bei der EU-Kommission beantragt, dass diese Entscheidung überprüft wird. Die Verlängerung erfolgte, da noch keine aktuelle Risikobewertung für den Wirkstoff vorliegt. Dieser gilt laut Umweltinstitut als schädlich für das noch ungeborene Kind und für Wasserorganismen.
Acetamiprid
Neue Bestimmungen ab Herbst 2025
25.10.2024 — Der chemische Pflanzenschutz in Deutschland wird voraussichtlich ab Herbst 2025 weiter eingeschränkt. Dem BVL zufolge werden derzeit die zugelassenen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid überprüft. Im Ergebnis könnten Anwendungen widerrufen werden. Grund ist die von der EU beschlossene Absenkung der Rückstandshöchstgehalte. Derzeit sind die Mittel für 38 Agrarprodukte zugelassen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.

xs

sm

md

lg

xl