Mangelnder Artenschutz
Rumänien und Lettland droht Klage
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Die Europäische Kommission hat den beiden EU-Mitgliedern Rumänien und Lettland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Als Grund wird mangelnder Artenschutz genannt. Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag (3.10.) bekannt gab, ist im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren jeweils eine mit Gründen versehene Stellungnahme verschickt worden. Sollten die Regierungen den Forderungen der Kommission nicht nachkommen, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Luxemburger Gerichtshof.
Rumänien wird vorgeworfen, die Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt zu haben. Die in den nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Erhaltungsmaßnahmen sollen den ökologischen Erfordernissen nicht hinreichend Rechnung tragen. Laut Kommission wirkt sich dies unmittelbar auf die Qualität der Bewirtschaftungspläne aus. Brüssel hatte Rumänien im Oktober 2020 bereits ein diesbezügliches Aufforderungsschreiben übermittelt. Die Regierung in Bukarest legte daraufhin zwei Gesetzesentwürfe vor, die die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen beheben sollten; angenommen wurden diese aber bislang nicht.
Auch Lettland wird aufgefordert, seine nationalen Rechtsvorschriften mit der FFH-Richtlinie in Einklang zu bringen. Im konkreten Fall geht es um die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Artenschutzbestimmungen für den Eurasischen Luchs. Gemäß der Kommission hat Lettland zwar nach einer Aufforderung seine Rechtsvorschriften geändert und die Art aus der Liste der bejagbaren Arten gestrichen. Auch die Aufnahme in die nationale Liste streng geschützter Arten ist erfolgt. Nachbesserungsbedarf sieht die Kommission aber in Bezug auf die in der FFH-Richtlinie unter anderem geforderten Überwachungsmaßnahmen. AgE
(07.10.2024)