Der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirt wird noch in diesem Jahr von 9,0 auf 8,4% sinken. Das regelt das Jahressteuergesetz 2024, dem der Bundesrat am Freitag (22.11.) zugestimmt hat. Gleichzeitig äußert die Länderkammer in einer Entschließung Kritik an dem mit der Neuregelung verbundenen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe. Sie bekräftigt ihre Forderung, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten.
Die Entschließung zu dem umfassenden Gesetz wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befasst - oder auch nicht mehr. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht. Damit wird die Entschließung keine politischen Folgen haben. Der neue Durchschnittssatz erlangt mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes Gültigkeit. Nach den bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums soll die Pauschale im kommenden Jahr erneut sinken, und zwar auf 7,8%. Darüber entscheiden werden die neue Bundesregierung und der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode. AgE
(25.11.2024)