Pflanzenschutzmittel: Soriale

Zulassungsnummer:

008650-00

Zulassungsanfang:

03.12.2019

Zulassungsende:

31.01.2027

Vertriebsfirmen:

BASF

Wirkstoffe:

755g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)

Kultur(en)Schaderreger
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)
Zulassungs­ende31.01.2027
Anwendungsnr.008650-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 0.7 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 50 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WG736: Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: 35 Tage
Freiland, Apfel: 35 Tage

Kennzeichen:

NW470, SF275-EEOS, WMFUN, SS206, SF245-02, SB166, SB111, EB001-2, SB001, SB005, SB010, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit dem Wirkstoff:

Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)

Für den Schaderreger:

Schorf (Venturia spp.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Soriale

Zulassungsnummer:008650-00
Zulassungsanfang:03.12.2019
Zulassungsende:31.01.2027
Vertriebsfirmen:BASF
Wirkstoffe:755g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)
Kennzeichen:NW470, SF275-EEOS, WMFUN, SS206, SF245-02, SB166, SB111, EB001-2, SB001, SB005, SB010, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:EUH 401, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.) 0,7 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 50 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Zulassungs­ende31.01.2027
Anwendungsnr.008650-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 0.7 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 50 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WG736: Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Birne: 35 Tage
Freiland, Apfel: 35 Tage

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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