Pflanzenschutzmittel: WÜHLMAUSGAS-CC

Zulassungsnummer:

050425-71

Zulassungsanfang:

27.07.2017

Zulassungsende:

31.12.2026

Vertriebsfirmen:

Schopf Hygiene, Detia Freyberg GmbH

Wirkstoffe:

800g/kg Calciumcarbid

Kultur(en)Schaderreger
AckerbaukulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-002
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
AckerbaukulturenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-001
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-004
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-011
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-003
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährig
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-016
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-015
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-006
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-005
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-012
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RasenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-018
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-020
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-017
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-019
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenSS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wiesen, WeidenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-007
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Grünland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wiesen, WeidenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-008
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Grünland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-014
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenSS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-013
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenMaulwurf
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-010
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenSchermaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-009
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

NW467, NW704, NT670, VH297, VH298, EO001, NW262, NW264, SB001, SB110, SB166, SF501, SF503, SF5053, SF506, SF525, SS1201, SS2204, WW730, EO004, NB663

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Calciumcarbid

Für den Schaderreger:

Maulwurf
Schermaus

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: WÜHLMAUSGAS-CC

Zulassungsnummer:050425-71
Zulassungsanfang:27.07.2017
Zulassungsende:31.12.2026
Vertriebsfirmen:Schopf Hygiene, Detia Freyberg GmbH
Wirkstoffe:800g/kg Calciumcarbid
Kennzeichen:NW467, NW704, NT670, VH297, VH298, EO001, NW262, NW264, SB001, SB110, SB166, SF501, SF503, SF5053, SF506, SF525, SS1201, SS2204, WW730, EO004, NB663
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, EUH 401, H314, H335, P101, P102, P280, P301+P330+P331, P303+P361+P353, P305+P351+P338, P308+P310, P363, P403+P233, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
AckerbaukulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-002
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
AckerbaukulturenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-001
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-004
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-011
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-003
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährig
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-016
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-015
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-006
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-005
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-012
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RasenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-018
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-020
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-017
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-019
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenSS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wiesen, WeidenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-007
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Grünland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wiesen, WeidenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-008
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Grünland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-014
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenSS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-013
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2204: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenMaulwurf
ähnliche Produkte
20 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-010
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 20 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW865: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenSchermaus
ähnliche Produkte
5 g pro Bau
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.050425-71/00-009
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktganzjährignach Befallsbeginn
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technikbegasen
Aufwandmengen 5 g pro Bau
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW864: Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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