Fruchtfolgeregelung

BMEL meldet grünes Licht zur Vereinfachung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: shutterstock
Die EU-Kommission hat keine Einwände gegen die Anpassung von GLÖZ 7.
Für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland können ab 2025 vereinfachte Regelungen für die Konditionalitätsvorgaben zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) eingeführt werden. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am Dienstag (30.7.) mitteilte, hat es sich mit der Europäischen Kommission auf die betreffenden Anpassungen verständigt. Grundlage dafür ist laut BMEL ein Umlaufbeschluss der Agrarministerkonferenz (AMK). Demnach muss der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen.
Die bisher vorgesehenen starren prozentualen Flächenangaben sowie sämtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Anbau von Zwischenfrüchten und der Nutzung von Untersaaten entfallen damit. Aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine und seine Folgen für den globalen Getreidemarkt war die Pflicht zum Fruchtwechsel 2023 ausgesetzt worden.

Die Einigung mit der EU-Kommission ist dem BMEL zufolge die Grundlage für den betreffenden Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan. Bevor die neue Regelung in Kraft treten kann, muss dieser Antrag für das Jahr 2025 durch die Brüsseler Kommission formal genehmigt werden. Anschließend können die Änderungen in der nationalen GAP-Konditionalitäten-Verordnung umgesetzt werden.

Neu bei der Fruchtwechselregelung ist, dass binnen drei Jahren - für das Antragsjahr 2025 bedeutet das 2023 bis 2025 - auf jedem Ackerschlag mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen angebaut werden müssen. Zudem muss in jedem Jahr auf mindestens 33% der Ackerflächen eines Betriebes im Vergleich zum Vorjahr ein Wechsel der Hauptkultur erfolgen oder bei gleichbleibender Hauptkultur eine Winterzwischenfrucht angebaut werden. Darauf habe die Kommission bestanden, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU herzustellen, erklärte das BMEL.

Bei hohem Grünlandanteil nicht betroffen
Insgesamt entfielen damit die bisherigen Vorgaben zum Fruchtwechsel für das zweite Drittel der Ackerflächen eines Betriebes, hob das Agrarressort hervor. Außerdem zählen laut seinen Angaben ab dem Jahr 2026 Maismischkulturen zur Hauptkultur Mais. Bei der Öko-Regelung zur vielfältigen Kultur - Öko-Regelung 2 - gilt diese Zuordnung der Maismischkulturen zur Hauptkultur Mais bereits ab nächstes Jahr.

Bei zertifizierten Öko-Betrieben wird dem Ministerium zufolge nach wie vor davon ausgegangen, dass sie die Fruchtwechselvorgaben automatisch erfüllen. Auch Betriebe mit bis zu 10 Hektar Ackerfläche sowie Betriebe mit hohem Grünland- oder Dauergrünlandanteil bleiben weiterhin von den Vorgaben ausgenommen. Laut BMEL gilt die Verpflichtung zum Wechsel der Hauptkultur zudem wie bislang nicht auf Ackerbrachen, beim Anbau mehrjähriger Kulturen sowie bei Roggen, Tabak und Mais zur Saatgutherstellung - jeweils in Selbstfolge - sowie für Ackerflächen mit dem Anbau von Gras- und Grünfutterpflanzen. AgE (31.07.2024)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Interview mit Martin Häusling
GAP unter Rechtfertigungsdruck
26.08.2024 — Einen ausreichend hohen EU-Agraretat zu rechtfertigen, wird nach Auffassung des grünen Agrarpolitikers Martin Häusling immer schwieriger. Die Beihilfen müssten sich mehr auf Umweltleistungen konzentrieren, sagt der EU-Abgeordnete im Interview mit AGRA Europe. Die Mini-Reform der GAP sei hier nicht hilfreich gewesen. Derweil fordert er eine Neuauflage der SUR. Das Handelsabkommen mit Mercosur sei dagegen "tot".
Nationaler GAP-Strategieplan
Änderungsantrag eingereicht
06.08.2024 — Deutschland hat jetzt formell seinen Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission eingereicht, nachdem sich das BMEL zuvor bereits informell mit der Behörde verständigt hatte. In dem Antrag finden sich Anpassungen bei der Konditionalität und den Direktzahlungen, hier insbesondere Neuerungen bei den freiwilligen Öko-Regelungen. Zuvor hatte der DBV Planungssicherheit noch vor der Herbstaussaat angemahnt.
GAP-Änderungen
DBV mahnt Planungssicherheit an
26.07.2024 — In Deutschland steht noch immer nicht abschließend fest, wie die im Frühjahr beschlossenen "Mini-Reform" der GAP umgesetzt wird. Darauf hat der Deutsche Bauernverband angesichts der bevorstehenden Herbstaussaat hingewiesen. Aus Sicht des Verbandes sollten die Modalitäten Anfang August feststehen, um den Landwirten ausreichend Reaktionszeit zu geben.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
EU-Beitritt der Ukraine
Beide Seiten können profitieren
22.07.2024 — Vorteile für beide Seiten könnte nach Einschätzung des ukrainischen Agrarmanagers Dr. Alex Lissitsa und des Hallenser Agrarökonomen Prof. Alfons Balmann ein EU-Beitritt der Ukraine bringen. Lissitsa warnt vor einem falschen Bild der Landwirtschaft in seinem Land. Balmann sieht einen Beitritt nicht als Bedrohung für die EU-Landwirtchaft. Allerdings steige der Veränderungsdruck auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

xs

sm

md

lg

xl