Bundesjägertag 2024

Jagdverband für Brachenpflicht

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Für den DJV sind die Ausnahmeregelungen zu GLÖZ 8 kein angemessener Ersatz für den Wegfall von Brachflächen.
Für eine neuerliche Einführung von verpflichtenden Brachflächen hat sich der Deutsche Jagdverband (DJV) in einem aktuellen Positionspapier ausgesprochen. Darin kritisiert der Verband die Abschaffung der verpflichtenden Stilllegungspflichten (GLÖZ 8) in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Gefordert wird außerdem, dass Maßnahmen für den Artenschutz allgemein in den Betrieb integrierbar, unbürokratischer und besser honoriert sein müssen. Zudem brauche es ein Bekenntnis von Bund und Ländern zur Fangjagd von Beutegreifern wie Fuchs und Marder, aber auch Marderhund und Waschbär. Vor allem das Management von invasiven Arten müsse bei einer Novellierung der Landesjagdgesetze berücksichtigt werden. Verabschiedet wurde das Papier "DJV-Position zur aktuellen GAP-Förderperiode" von der Delegiertenversammlung des Verbandes auf dem Bundesjägertag 2024 am Samstag (22.6.) in Mainz.
Der DJV beklagt in seinem Positionspapier den starken Bestandsrückgang von Arten des Offenlandes wie Feldhase, Rebhuhn und anderer Feldvögel sowie Insekten. Die Gründe liegen nach Ansicht des Verbandes in der Intensivierung und Mechanisierung der landwirtschaftlichen Produktion. Schläge seien vergrößert, die Acker- und Grünlandbewirtschaftung entmischt und Strukturelemente aus der Landschaft entfernt worden. "Unumstritten" ist es für den Jagdverband, dass für eine Trendumkehr 10% bis 20% der Agrarfläche als attraktiver Lebensraum gestaltet werden müssen. Die Anlage und der Erhalt von Brachflächen sollten daher künftig "bis zu einem gewissen Maß wieder verpflichtend" sein, heißt es in dem Dokument.

Die von der EU-Kommission geschaffenen Ausnahmen von GLÖZ 8, etwa der Anbau von Zwischenfrüchten auf 4% der Ackerfläche, sei kein angemessener Ersatz für Brachen. Dem Verband zufolge haben Zwischenfruchtmischungen zwar ackerbauliche Vorzüge; die Artenvielfalt gewinne allerdings nur dazu, wenn eine mechanische Wildkräuterregulierung entfalle. Die Ausgleichszahlungen für verpflichtende Brachen müssen laut DJV mindestens kostendeckend für die jeweilige Fläche sein. Die Förderung von freiwillig angelegten Brachflächen brauche zudem eine Biodiversitäts- und Standortkomponente. AgE (25.06.2024)
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