Zulassungsnummer: | 005268-00 |
Zulassungsanfang: | 16.06.2004 |
Zulassungsende: | 31.03.2025 |
Vertriebsfirmen: | Belchim, FMC Cheminova |
Wirkstoffe: | 55.92g/l Carfentrazone (60g/l Ethylester) |
Kennzeichen: | NW468, NN2842, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SE110, SF245-01, SS110, SS210, WME, NB6641, NN134 |
Abstandsauflagen: | |
GHS-Angaben: | , , EUH401, H317, H410, P273, P280, P302+P352, P333+P313, P391, P501, ACHTUNG |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Kartoffel | Krautabtötung ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2025 |
Anwendungsnr. | 005268-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | 14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 14 Tage Freiland, Kartoffel: 14 Tage |
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Kartoffel | Krautabtötung ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2025 |
Anwendungsnr. | 005268-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | 1-2 Tage nach dem Krautschlagen14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 14 Tage Freiland, Kartoffel: 14 Tage |
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Weinrebe (§18) | Stocktriebe ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2025 |
Anwendungsnr. | 005268-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Austriebbis 15 cm Trieblänge, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Weinrebe (§18) | Stocktriebe ähnliche Produkte | Zeitpunkt 1: 0,5 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 0,5 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2025 |
Anwendungsnr. | 005268-00/02-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Austriebnach erneutem AustriebUNDbis 15 cm Trieblänge, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1: 0.5 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha, Zeitpunkt 2: 0.5 l/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Shark® ist ein Kontaktherbizid zur Sikkation in Saat-, Speise-, Wirtschafts- und
Industriekartoffeln vor der Ernte mit oder ohne vorherigem Schlegeln. Durch seine
besondere Wirkungsweise eignet es sich vor allem zum Sikkieren der Stängel. Dabei
hat Shark® einen sehr positiven Einfluss auf die Qualität der Kartoffeln. Bedingt
durch seine Eigenschaft als nicht- systemisches Kontaktherbizid wird Shark® auch
zum chemischen Entfernen von Stockaustrieben an Weinreben eingesetzt.
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879030879), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879030886)