Pflanzenschutzmittel: Quickdown

Zulassungsnummer:

005693-00

Zulassungsanfang:

21.06.2007

Zulassungsende:

31.01.2025

Vertriebsfirmen:

Certis Belchim B.V., Nichino Europe Co. Ltd.

Wirkstoffe:

24.2g/l Pyraflufen (26g/l Ethylester)

Kultur(en)Schaderreger
Baumschulgehölzpflanzen (§18)Acker-Kratzdistel, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Winde
Zulassungs­ende31.01.2025
Anwendungsnr.005693-00/09-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 0.8 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 0.8 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungenim Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungenNT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, SS2101, NW468, SE110, SS110-1, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS610, WH952, WMH14, NB6641, NN165, NN170

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätterpdf

Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))QUICKDOWN IST NUR ERHÄLTLICH IM QUICKDOWN KOMBIPACK

Verwendungszweck:

Kontaktherbizid zur Krautabtötung in Kartoffeln, das sich insbesondere zur Sikkation der Stängel eignet. Der Wirkstoff Pyraflufen-ethyl greift durch Hemmung eines Enzyms (Proto-Poryhrinogen-Oxidase, PPO Inhibitor) in die Photosynthese der Pflanzen ein. Dieses führt zur Zerstörung der Zellmembranen und damit zu Nekrosen. Die Schädigungsrate nimmt mit steigender Lichtintensität zu. Die Anwendung von Quickdown erfolgt zusammen mit Toil - einem speziellen Benetzungsmittel, das die Wirkstoffaufnahme über die grünen Pflanzenteile optimiert. Durch den besonders schonenden Eingriff von Quickdown in den natürlichen Abreifeprozess der Kartoffeln werden abrupte Störungen im Wachstum und Wasserhaushalt der Kartoffeln verhindert und so Qualitätseinbußen wie z.B. Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen reduziert. Der Einsatz von Quickdown beeinflusst positiv die Qualitätseigenschaften der Kartoffeln (Schalenfestigkeit, Stärkegehalt), dient der Ernteerleichterung (hohe Rodeleistung) und reduziert den Wiederaustrieb auf ein Minimum.
Im Hopfen wird die schnelle abtötende Wirkung von Quickdown für die Anwendung zum Hopfenputzen genutzt.
Wartezeit: Kartoffel: F
Gebinde: , 0,800 Liter (1 dm3) (EAN 4012879056022), 4 Liter (1 dm3) (EAN 4012879056015)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Quickdown

Dieses Mittel ist auch Bestandteil von:

Quickdown Kombipack 14L (4L+10L)

Zulassungsnummer:005693-00
Zulassungsanfang:21.06.2007
Zulassungsende:31.01.2025
Vertriebsfirmen:Certis Belchim B.V., Nichino Europe Co. Ltd.
Wirkstoffe:24.2g/l Pyraflufen (26g/l Ethylester)
Kennzeichen:SP001, SS2101, NW468, SE110, SS110-1, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS610, WH952, WMH14, NB6641, NN165, NN170
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS08, GHS09, EUH 401, H304, H315, H317, H318, H332, H400, H410, P101, P102, P261, P271, P280, P301+P331, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen (§18)Acker-Kratzdistel, Wiesen-Löwenzahn, Acker-WindeZeitpunkt 1: 0,8 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 0,8 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.01.2025
Anwendungsnr.005693-00/09-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 0.8 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 0.8 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungenim Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungenNT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Sicherheits-
datenblätter
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Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))QUICKDOWN IST NUR ERHÄLTLICH IM QUICKDOWN KOMBIPACK

Verwendungszweck:

Kontaktherbizid zur Krautabtötung in Kartoffeln, das sich insbesondere zur Sikkation der Stängel eignet. Der Wirkstoff Pyraflufen-ethyl greift durch Hemmung eines Enzyms (Proto-Poryhrinogen-Oxidase, PPO Inhibitor) in die Photosynthese der Pflanzen ein. Dieses führt zur Zerstörung der Zellmembranen und damit zu Nekrosen. Die Schädigungsrate nimmt mit steigender Lichtintensität zu. Die Anwendung von Quickdown erfolgt zusammen mit Toil - einem speziellen Benetzungsmittel, das die Wirkstoffaufnahme über die grünen Pflanzenteile optimiert. Durch den besonders schonenden Eingriff von Quickdown in den natürlichen Abreifeprozess der Kartoffeln werden abrupte Störungen im Wachstum und Wasserhaushalt der Kartoffeln verhindert und so Qualitätseinbußen wie z.B. Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen reduziert. Der Einsatz von Quickdown beeinflusst positiv die Qualitätseigenschaften der Kartoffeln (Schalenfestigkeit, Stärkegehalt), dient der Ernteerleichterung (hohe Rodeleistung) und reduziert den Wiederaustrieb auf ein Minimum.
Im Hopfen wird die schnelle abtötende Wirkung von Quickdown für die Anwendung zum Hopfenputzen genutzt.
Wartezeit: Kartoffel: F
Gebinde: , 0,800 Liter (1 dm3) (EAN 4012879056022), 4 Liter (1 dm3) (EAN 4012879056015)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Piramax EC 005693-00/005 MENORA GmbH 17.08.2020 31.01.2025
Gozai 005693-00/003 MENORA GmbH 01.04.2020 31.01.2025
Coltello 005693-00/009 Star Chemicals doo 30.08.2022 31.01.2025
Coltello 005693-00/008 Star Chemicals doo 12.05.2022 31.01.2025
Coltello 005693-00/002 Star Chemicals doo 03.06.2019 31.01.2025
Coltello 005693-00/001 Star Chemicals doo 24.06.2019 31.01.2025
Piramax EC 005693-00/011 STAR Agro Handels GmbH 07.02.2024 31.01.2025
STAR Pyraflufen 005693-00/004 STAR Agro Handels GmbH 10.06.2020 31.01.2025
PYRAFLU 005693-00/010 Agrimotion Deutschland GmbH 20.03.2023 31.01.2025

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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