Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Birne (§18) | Förderung des Fruchtansatzes ähnliche Produkte | 5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 15.07.2026 |
Anwendungsnr. | 005879-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Blüte: etwa 10 % der Blüten geöffnet bis abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen |
Anwendungszeitpunkt | bei Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Birne (§18) | Förderung des Fruchtansatzes ähnliche Produkte | Zeitpunkt 1: 2,5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe, Zeitpunkt 2: 2,5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 15.07.2026 |
Anwendungsnr. | 005879-00/01-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Blüte: etwa 10 % der Blüten geöffnet bis abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen |
Anwendungszeitpunkt | bei Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1: 2.5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe, Zeitpunkt 2: 2.5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sauerkirsche, Süßkirsche (§18) | Ernteverzögerung, Verbesserung der Fruchtqualität, Förderung der Fruchtgröße | 7 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 300 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 15.07.2026 |
Anwendungsnr. | 005879-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 7 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 300 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Sauerkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sauerkirsche, Süßkirsche (§18) | Ernteverzögerung, Verbesserung der Fruchtqualität, Förderung der Fruchtgröße | 5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 250 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 15.07.2026 |
Anwendungsnr. | 005879-00/02-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 250 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Sauerkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Weinrebe | Lockerung des Traubenstielgerüstes ähnliche Produkte | Behandlung der Traubenzone 16 Tabletten/ha; Wasser: 800 l/ha |
Zulassungsende | 15.07.2026 |
Anwendungsnr. | 005879-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 20 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen |
Anwendungszeitpunkt | Beginn der Blütebis zur abgehenden Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Behandlung der Traubenzone 16 Tabletten/ha Wasser: 800 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.EWK) |
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